Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 75

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 75 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 75); 75 1. Abschnitt Beweisführung und Beweismittel § 44 begehung und aus dem Gesamtverhalten eines Täters, seiner sozialen Anpassungsfähigkeit, seinem intellektuellen Leistungsvermögen und nicht zuletzt aus der psychischen und physischen Verfassung vor und während des strafrechtlich relevanten Verhaltens ergeben. Der Hinweis eines Beschuldigten und Angeklagten, er habe eine Kopfverletzung erlitten, ist für sich allein kein ausreichender Grund, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Ergeben sich jedoch darüber hinaus aus dem Gesamtverhalten des Täters Anhaltspunkte, daß die Verletzung weitere Auswirkungen hatte, kann ein Gutachten erforderlich sein. Auch Alkoholgenuß, Affektsituationen u. a. können im Zusammenhang mit einer erlittenen Kopfverletzung eine Begutachtung des Täters erforderlich machen. Zu den Voraussetzungen der psychiatrischen und psychologischen Begutachtung Jugendlicher vgl. Anm. zu § 74. 2. Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus zum Zwecke der Beobachtung: Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens vor, kann auf Antrag des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt, im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht die Einweisung des Beschuldigten oder Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet werden. Die Einweisung dient der Beobachtung des Beschuldigten oder Angeklagten zur Feststellung seiner Zurechnungsfähigkeit. Eine Einwilligung des Beschuldigten oder Angeklagten ist nicht erforderlich. Der Sachverständige soll in seinem Antrag zur Notwendigkeit dieser Einweisung des Beschuldigten oder Angeklagten Stellung nehmen, um dem Staatsanwalt oder dem Gericht eine begründete Entscheidung über die Einweisung und die damit verbundene Beschränkung der Freiheit des Beschuldigten oder Angeklagten zu ermöglichen. Die Höchstfrist der Einweisung beträgt 6 Wochen. Der Staatsanwalt oder das Gericht haben dafür Sorge zu tragen, daß diese Höchstfrist unbedingt eingehalten wird. §44 Körperliche Untersuchung (1) Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten oder des Angeklagten einschließlich der Entnahme von Blutproben darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. (2) Andere Personen dürfen ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, wenn festgestellt werden muß, ob bei ihnen eine bestimmte Spur oder Folge einer strafbaren Handlung vorhanden ist. (3) Die Anordnung steht dem Richter, im Ermittlungsverfahren dem Staatsanwalt und bei Gefahr im Verzüge auch den Untersuchungsorganen zu.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 75 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 75) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 75 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 75)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten der Linie entsprechen, um damit noch wirkungsvoller beizutragen, die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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