Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 405

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 405 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 405); 405 9. Kapitel Auslagen des Verfahrens §§ 365, 366 Abs. 2, der den Rückgriff gegen den Verurteilten wegen der Kosten des bestellten Verteidigers dem Gericht vorbehält). Voraussetzung der erweiterten Auslagenpflicht (Abs. 4) ist, daß der Staatshaushalt tatsächlich durch die Strafverfolgung weitere Ausgaben hatte. Zu den weiteren Auslagen im Sinne dieser Bestimmung zählen insbesondere die Kosten für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Strafen mit Freiheitsentzug. 3. Auslagenpflicht bei Jugendlichen: Von der Auferlegung der Auslagen ist insbesondere abzusehen (Abs. 2), wenn der Jugendliche noch kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Die Inanspruchnahme der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter zur Zahlung der Auslagen (Abs. 3) soll vor allem erfolgen, wenn die Straffälligkeit des Jugendlichen durch Verletzungen der Erziehungspflicht begünstigt wurde. 4. Haftung des Nachlasses: Rechtskräftig festgestellte Auslagen gehören zu den Nachlaßverbindlichkeiten. Der Nachlaß des Verurteilten kann zur Begleichung der Auslagenschuld nicht herangezogen werden, wenn der Verurteilte vor Eintritt der Rechtskraft stirbt. §365 Mitangeklagte Mitangeklagte, gegen die wegen derselben Tat auf Strafe erkannt oder nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird, haften für die Auslagen des Verfahrens als Gesamtschuldner. Mehrere Angeklagte haften für die Auslagen des Verfahrens als Gesamtschuldner, wenn gegen sie wegen derselben Tat ein gerichtliches Hauptverfahren durchgeführt wurde, in dem ihnen gegenüber auf Strafe erkannt oder nach den Bestimmungen des StGB von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wurde. Entscheidend ist. daß die Straftat mit den anderen Straftaten als Einheit eines strafrechtlich relevanten Vorgangs anzusehen ist. Eine Bestrafung wegen derselben Tat im Sinne dieser Bestimmung liegt z. B. vor, wenn mehrere Angeklagte als Haupttäter, Begünstiger oder Hehler verurteilt wurden. Hinsichtlich der Auslagen, die durch die Unterbringung eines Mitangeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 43) oder durch die Tätigkeit eines bestellten Verteidigers für einen Mitangeklagten entstanden sind, haftet der betreffende Mitangeklagte allein. §366 Auslagen bei Freispruch (1) Einem Freigesprochenen sind nur solche Auslagen aufzuerlegen, die er durch ein schuldhaftes Versäumnis verursacht hat.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 405 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 405) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 405 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 405)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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