Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 388

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 388 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 388); 8. Kapitel Verwirklichung der Maßnahmen §§ 352, 353 der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 388 vollendet hat. Tritt vor Zeitablauf der Erziehungserfolg ein, erfolgt die Entlassung durch Gerichtsbeschluß. Antragsberechtigt sind gern. Abs. 1 der Staatsanwalt und der Leiter des Jugendhauses (vgl. auch Anm. zum Antragsrecht bei der Strafaussetzung auf Bewährung §§ 349 350). Die Entscheidung kann nach mündlicher Verhandlung erfolgen. Beschwerdeberechtigt ist nur der Staatsanwalt (§ 359 Abs. 1). §352 Beendigung der Arbeitserziehung (1) Der Staatsanwalt und der Leiter der Einrichtung, in der die Arbeitserziehung vollzogen wird, haben nach Beginn des Vollzuges rechtzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beendigung der Arbeitserziehung vorliegen, und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen. (2) Das Gericht entscheidet unter den Voraussetzungen des § 42 Absatz 2 des Strafgesetzbuches über die Beendigung der Arbeitserziehung durch Beschluß. (3) Das Gericht kann zur Entscheidung über die Beendigung der Arbeitserziehung eine mündliche Verhandlung durchführen. Gern. § 42 Abs. 2 StGB in Verbindung mit dieser Bestimnlung hat das Gericht über die Beendigung der Arbeitserziehung zu entscheiden. Die Arbeitserziehung kann beendigt werden durch: Erreichen der Höchstgrenze von 2 oder 5 Jahren (vgl. § 249 StGB in Verbindung mit §42 Abs. 1 StGB), in diesem Falle bedarf es keiner gerichtlichen Beschlußfassung. Strafaussetzung auf Bewährung (vgl. §§ 349, 350). Die Mindestzeit der Arbeitserziehung beträgt ein Jahr, eine vorherige Beendigung ist ausgeschlossen. Beschlußfassung des Gerichts gern. § 42 Abs. 2 StGB bei vollem Erziehungserfolg. Antragsberechtigt gern. Abs. 1 sind der Staatsanwalt und der Leiter der Einrichtung, in der die Arbeitserziehung vollzogen wird (vgl. auch Anm. zum Antragsrecht bei Strafaussetzung auf Bewährung §§349 350). Das Gericht entscheidet durch Beschluß (Abs. 2). Es kann eine mündliche Verhandlung deswegen durchführen (Abs. 3). Die Entlassung ist endgültig. Beschwerdeberechtigt ist nur der Staatsanwalt (vgl. § 359 Abs. 1). §353 Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter (1) Das Gericht hat, wenn es im Urteil gemäß § 47 Absatz 1 des Strafgesetzbuches festgelegt hat, daß es die Notwendigkeit;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 388 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 388) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 388 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 388)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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