Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 358

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 358 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 358); §322 6. Kapitel Kassation 358 Bezirksgerichte ausgeübt. Die Entscheidung, ob die in § 311 Abs. 2 genannten Gründe vorliegen, ist eine Frage der Rechtsprechung und deswegen von den Kassationsgerichten eigenverantwortlich zu entscheiden (vgl. §§ 20, 23 Abs. 2, 33 Abs. 2 GVG). 2. Kassation einer Haftbefehlsentscheidung: Wegen der Besonderheiten eines Kassationsurteils vgl. Anm. zu § 316. 3. Gründekassation: Bei einer Gründekassation (§311 Abs. 2 Ziff. 3) muß der Urteilstenor entweder erkennen lassen, welcher Teil der Gründe geändert oder gestrichen wird oder selbst die neue Formulierung der Gründe wiedergeben. 4. Form des Urteils: Für die Form und den Inhalt des Urteils gibt es ebensowenig ein starres Schema wie für erst- und zweitinstanzliche Urteile. Das Kassationsurteil muß aber umfassen: die Darstellung des vom Instanzgericht festgestellten Sachverhalts, der von ihm vorgenommenen rechtlichen Würdigung und der festgelegten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, soweit dies zum Verständnis des Kassationsantrages erforderlich ist; den Umfang des Kassationsantrages und die wichtigsten Gesichtspunkte seiner Begründung; die Auseinandersetzung mit der zu kassierenden Entscheidung im Umfang des Kassationsantrages; die zusammenfassende Feststellung, die den Urteilstenor begründet und verständlich macht (vgl. Anm. zu § 303). §322 SelbstenfScheidung und Verweisung (1) Erfolgt die Aufhebung des Urteils nur wegen unrichtiger Anwendung des Strafgesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen, kann das Kassationsgericht in der Sache selbst entscheiden, wenn 1. unter Beibehaltung des Strafausspruches der Schuldausspruch zu ändern ist; 2. in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalstaatsanwalts oder des Staatsanwalts des Bezirkes eine gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe oder eine zwingend vorgeschriebene Zusatzstrafe auszusprechen oder von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abzusehen ist; 3. der Angeklagte freizusprechen ist; 4. eine geringere Strafe auszusprechen ist, Zusatzstrafen oder andere Maßnahmen aufzuheben sind; 5. das angefochtene Urteil nur hinsichtlich der Entscheidung;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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