Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 313

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 313 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 313); 11. Abschnitt 313 Verfahren bei selbständigen Einziehungen §281 Bei der selbständigen Einziehung steht der Sicherungscharakter dieser Maßnahme im Vordergrund. Es soll vor allem der Gefahr vorgebeugt werden, daß die einzuziehenden Gegenstände oder das einzuziehende Vermögen zu weiteren Straftaten ausgenutzt werden können. In anderen Fällen der selbständigen Einziehung soll verhindert werden, daß der Täter, der strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, im Besitz der durch die strafbare Handlung erlangten Vorteile bleibt. §281 Voraussetzung und Zuständigkeit In den Fällen, in denen nach den Strafgesetzen auf Einziehung selbständig erkannt werden kann, ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das für die Entscheidung in der Strafsache selbst zuständig wäre. 1. Voraussetzungen: §§ 56 Abs. 4 und 57 Abs. 4 StGB machen die Anordnung einer selbständigen Einziehung davon abhängig, daß ein Verfahren über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters nicht durchführbar, aber vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist. Stehen Gegenstände oder Vermögen zu den in den §§ 56 Abs. 1 und 57 Abs. 1 StGB angeführten Straftaten in der dort beschriebenen Beziehung, ist das selbständige Einziehungsverfahren zulässig, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte; wegen der Straftat einem anderen Staat ausgeliefert wurde; inzwischen verstorben ist. Entscheidet das Gericht aufgrund einer Anklage durch Urteil, hat es zu prüfen, ob auch die Einziehung von Gegenständen oder von Vermögen auszusprechen ist. Hat das Gericht in der Sache bereits durch Urteil entschieden, die Einziehung jedoch nicht ausgesprochen, ist eine selbständige Einziehung nicht mehr möglich. Die Korrektur einer insoweit fehlerhaften Entscheidung kann nur im Rechtsmittelverfahren oder, nach Rechtskraft des Urteils, im Kassationsverfahren vorgenommen werden (OG Urt. V. 21.7.1955, NJ S. 495). Auch wenn in der Sache ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege entschieden hat, ist ein selbständiges Einziehungsverfahren nicht mehr zulässig. 2. Nicht der gerichtlichen Einziehung unterliegen Gegenstände, die in sozialistischem Eigentum stehen oder deren Einziehung vom Gesetz durch außergerichtliche Organe vorgesehen ist (§ 56 Abs. 2 StGB), deshalb ist insoweit auch ein selbständiges Einziehungsverfahren ausgeschlossen. 3. Antragsberechtigter ist nur der Staatsanwalt. Der Antrag muß auf die Eröffnung des Verfahrens zur selbständigen Einziehung gerichtet sein. Zu diesem Zweck ist der Sachverhalt so darzustellen, daß die Beziehung des einzuziehenden Gegenstandes oder Vermögens zur Straftat deutlich wird. Das verletzte und die Einziehung begründende Strafgesetz ist anzu-;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 313 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 313) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 313 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 313)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X