Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 274

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 274 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 274); §236 4. Kapitel Gerichtliches Verfahren 274 form, der Teilnahmeform, des Entwicklungsstadiums einer Straftat oder zwischen Tatmehrheit und Tateinheit, zwischen Tatmehrheit und Fortsetzungszusammenhang oder ein ausdrücklich im Gesetz als straferschwe-rend angeführtes Tatbestandsmerkmal annimmt. Nur bei einer Verurteilung des Angeklagten muß der Hinweis auf die veränderte Rechtslage vorausgegangen sein. Er ist nicht erforderlich vor einem Freispruch des Angeklagten oder vor einem Beschluß über die Einstellung oder die vorläufige Einstellung des Verfahrens oder über die Verweisung der Sache an ein anderes Gericht. 3. Der Hinweis auf die veränderte Rechtslage muß durch den Vorsitzenden erfolgen. Es ist nicht ausreichend, daß sich andere Beteiligte (z. B. der Staatsanwalt oder der Verteidiger) über den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt geäußert haben. Der Vorsitzende kann diesen Hinweis auf Antrag (des Staatsanwalts, des Angeklagten, des Verteidigers, des gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers oder eines Erziehungsberechtigten des jugendlichen Angeklagten), aus eigener Initiative oder auf Gerichtsbeschluß geben. 4. Inhalt und Frist des Hinweises: Der Vorsitzende hat den Angeklagten so zu belehren, daß dieser erkennen kann, um welchen anderen rechtlichen Gesichtspunkt es sich handelt, welche Konsequenzen die Veränderung der Rechtslage für ihn hat und welche Anträge er stellen kann. Der Hinweis muß in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen werden. Audi ein Beschluß, durch den der Antrag auf diesen Hinweis an den Angeklagten zurückgewiesen wurde, ist zu protokollieren. Der Hinweis auf die veränderte Rechtslage kann bis zur Urteilsverkündung erfolgen. Dem Angeklagten ist Gelegenheit zu geben, Anträge nach Abs. 2 zu stellen. Hat das Gericht den Hinweis erst nach Schluß der Beweisaufnahme gegeben, muß es erneut in diese eintreten. 5. Unterbrechung oder Vertagung: Wenn die veränderte Rechtslage nach Ansicht des Gerichts eine besondere Vorbereitung erfordert, ist das Gericht auch ohne Antrag verpflichtet, eine Unterbrechung der Hauptver-handlung oder Anberaumung eines neuen Termins zur Hauptverhandlung anzuordnen. 6. Bedeutung im Rechtsmittelverfahren: Wird das Verfahren in der zweitinstanzlichen Verhandlung durch Beschluß eingestellt (§ 299 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 247 oder 248) oder wird der Angeklagte in der zweitinstanzlichen Verhandlung freigesprochen, muß dieser Entscheidung der Hinweis auf eine veränderte Rechtslage nicht vorausgegangen sein. In der zweitinstanzlichen Verhandlung kann der Hinweis auf eine veränderte Rechtslage auch unterbleiben, wenn das Gericht unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils die Sache an ein erstinstanzliches Gericht zurückverweist und in dem Rechtsmittelnrteil lediglich die Veränderung der Rechtslage erörtert. In diesem Fall bedarf es jedoch in der erneuten Haupfverhandlung erster Instanz der Belehrung des Angeklagten über die veränderte Rechtslage.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 274 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 274) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 274 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 274)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X