Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 240

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 240 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 240); §202 4. Kapitel Gerichtliches Verfahren 240 erforderlichen Bürger teilnehmen können. Alle Maßnahmen zur Sicherung einer den Aufgaben des Strafverfahrens und der Stellung des Gerichts gemäßen Verhandlung sind durch das Gericht rechtzeitig mit den Leitern der Betriebe usw. abzusprechen. Bei den Überlegungen zur Durchführung der Hauptverhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit sind unter Berücksichtigung des Charakters der Straftat und der Persönlichkeit des Täters, besonders bei Jugendlichen, folgende Kriterien zu beachten: Mobilisierung der Öffentlichkeit zur Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit; Erzielung einer wirksamen erzieherischen Einflußnahme auf einen bestimmten Personenkreis, z. B. wenn die Straftat durch schlechte Arbeitsmoral oder Disziplin, durch fehlerhafte Auffassungen des betreffenden Kollektivs oder durch Mängel in der Leitungstätigkeit begünstigt wurde, in engem Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen stand, sie z. B. erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen hatte, zu erheblichen Störungen im Zusammenleben der Bürger führte oder mehrere gleichartige Straftaten im Betrieb, in der Genossenschaft oder im Wohngebiet begangen worden sind. Die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit darf zu keiner Diskriminierung des Täters führen. Bei jugendlichen Tätern ist besonders zu beachten, daß der Erziehungszweck dadurch nicht gefährdet wird. 3. Frist: Auch die im Abs. 3 festgelegte Frist für die Durchführung der Hauptverhandlung dient der Sicherung der Wirksamkeit des Strafverfahrens und zugleich der Gewährleistung der Rechte der Bürger. Diese Höchstfristen beziehen sich auf den Abschluß der Hauptverhandlung. Wenn an mehreren Tagen verhandelt wird, ist diese Frist gewahrt, wenn der letzte dieser Verhandlungstage innerhalb der Frist liegt. Diese Bestimmung richtet sich gegen jede Verschleppung des Verfahrens. Hinderungsgründe, die ausnahmsweise zur Überschreitung dieser Fristen geführt haben, sind in der Akte zu vermerken. §202 Ladungen und Benachrichtigungen (1) Das Gericht nimmt die für die Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen vor und veranlaßt, daß die Beweismittel zur Haupt Verhandlung zur Verfügung stehen. Mit der Ladung teilt das Gericht dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und dessen Verteidiger mit, wer als Zeuge, Sachverständiger oder Kollektivvertreter zur Hauptverhandlung geladen wird und welche anderen Beweismittel herangezogen werden sollen. (2) Im Verfahren gegen Jugendliche sind auch die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte zu laden, wenn nicht die;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 240 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 240) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 240 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 240)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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