Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 231

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 231 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 231); 4. Abschnitt Eröffnung des Hauptverfahrens erster Instanz 231 und Vorbereitung der Hauptverhandlung §§ 191,192 füllung Sorge zu tragen. Gegen diesen Rückgabebeschluß hat der Staatsanwalt kein Beschwerderecht (§195). Nach Abs. 2 bleibt bei eiiër Rückgabe die Sache bei Gericht anhängig. Der Staatsanwalt darf deswegen keine Entscheidungen über den Fortgang oder die Beendigung des Verfahrens (z. B. eine Einstellung) treffen. §191 Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege Das Gericht hat unter den Voraussetzungen des § 58 die Sadie an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben. 1. Voraussetzungen: vgl. Anm. zu § 58. 2. Übergabebeschluß: Da die Sachakten dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege nicht übergeben werden, muß der Ubergabebeschluß (vgl. Anm. zu § 59) eine exakte Zusammenfassung des Ermittlungsergebnisses darstellen. Der Beschlußfassung muß eine gründliche Beratung des Gerichts vorausgehen, in der die Voraussetzungen für die Übergabe und die Begründung des Ubergabebeschlusses zu erörtern sind. Eine persönliche Aussprache mit dem Vorsitzenden des gesellschaftlichen Organs der Rechtspflege kann geboten sein, um Fragen zu klären, die jedoch nicht die Entscheidung in der Sache beeinflussen dürfen. 3. Wirkung der Übergabe: Die Übergabe bewirkt die Beendigung des Strafverfahrens. Das Strafverfahren wird nur fortgesetzt, wenn die Beschwerde des Staatsanwalts (§ 195 Abs. 2 Ziff. 2) oder der Einspruch des gesellschaftlichen Organs der Rechtspflege (§ 196) zur Aufhebung des Ubergabebeschlusses führen. §192 Ablehnung der Eröffnung (1) Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. (2) Der Beschluß ist zu begründen. Er ist dem Beschuldigten und dem Geschädigten mitzuteilen. Wird ein Kollektiv in das Ermittlungsverfahren einbezogen, soll es über die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens unterrichtet werden. (3) Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit nicht fähig war, sich bei seiner Entscheidung;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 231 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 231) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 231 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 231)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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