Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 217

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 217 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 217); 2. Abschnitt Zuständigkeit der Gerichte §§ 171 173 217 Der Ort, in dem der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Einreichung der Anklageschrift wohnt oder zuletzt wohnte, sich aufhält oder zuletzt aufhielt oder auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (in Untersuchungshaft, in Strafhaft, in einem psychiatrischen Krankenhaus), kann auch die örtliche Zuständigkeit begründen. Später eingetretene Veränderungen berühren die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nicht mehr. § 171 Bestimmung durch das Oberste Gericht Ist nach den §§ 169 und 170 kein Gericht örtlich zuständig, bestimmt das Oberste Gericht das zuständige Gericht. Beim Versagen der §§ 169 und 170 (hat z. B. ein Ausländer im Ausland eine Straftat begangen, die im § 80 Abs. 3 Ziff. 1 4 StGB angeführt ist), bestimmt das Oberste Gericht das zuständige Gericht. §172 Hafen (1) Ist die Straftat auf einem Schiff der Deutschen Demokratischen Republik im Ausland oder auf offener See begangen, ist das Gericht zuständig, in dessen Bereich der Heimathafen oder der Hafen der Deutschen Demokratischen Republik liegt, den das Schiff nach der Tat zuerst erreicht. (2) Für Straftaten in einem Luftfahrzeug der Deutschen Demokratischen Republik gilt Absatz 1 entsprechend. Die Bestimmung ist Ausdruck der räumlichen Geltung der Strafgesetze der Deutschen Demokratischen Republik (§ 80 StGB). Der Begriff Heimathafen ist auf Luftfahrzeuge nicht anwendbar. Praktisch wird die örtliche Zuständigkeit in den Fällen, in denen sich das Luftfahrzeug zur Tatzeit nicht im Inland befand, nach dem Platz bestimmt, auf dem es nach der Straftat in der DDR landet. §173 Exterritoriale Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie für die im Ausland tätigen Angestellten der Deutschen Demokratischen Republik bleibt das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be-;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 217 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 217) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 217 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 217)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

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