Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 214

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 214 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 214); §166 4. Kapitel Gerichtliches Verfahren 214 1. Verbindung von Strafsachen, zwischen denen ein persönlicher Zusammenhang besteht (eine Person begeht mehrere Straftaten Tatmehrheit; § 63 Abs. 2 StGB ), erleichtert eine umfassende, einheitliche Beurteilung von Tat und Täter sowie die Feststellung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten und damit -die gerechte Entscheidung über alle Straftaten. 2. Verbindung von Strafsachen, zwischen denen ein sachlicher Zusammenhang besteht (mehrere Personen sind bei einer Straftat als Täter, Teilnehmer, Begünstiger öder Hehler beschuldigt), erleichtert die einheitliche, allseitige Sachverhaltsfeststellung, die gerechte Beurteilung und exakte Differenzierung der einzelnen Tatbeiträge, die Erkenntnis von Ursachen und Bedingungen der Straftat und damit die gerechte Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit aller Beteiligten. §166 (1) Zusammenhängende Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören, können miteinander verbunden bei dem höheren Gericht anhängig gemacht werden. (2) Durch Beschluß dieses Gerichts kann die Trennung der verbundenen Strafsachen angeordnet werden. 1 1. Verbindung von Strafsachen, die einzeln in die Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören: Im Ermittlungsverfahren nimmt das Untersuchungsorgan oder der Staatsanwalt diese Verbindung vor. Besteht z. B. gegen den Beschuldigten hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags (§ 113 StGB) und hinreichender Tatverdacht wegen eines tatmehrheitlich begangenen Vergehens zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 StGB), kann das Untersuchungsorgan oder der Staatsanwalt (letzterer noch bei Erhebung der Anklage) beide Strafsachen miteinander verbinden. 2. Trennung der verbundenen Strafsachen durch das Gericht: Hält das höhere Gericht die Verbindung der Strafsachen für unzweckmäßig (z. B. ist ein Täter vor dem Bezirksgericht wegen eines Verbrechens gegen die Volkswirtschaft angeklagt worden; in der gleichen Strafsache wurden elf weitere Personen jeder wegen eines Vergehens der Hehlerei [§ 234 Abs. 1 StGB] angeklagt, das jeweils mit dem erwähnten Verbrechen gegen die Volkswirtschaft zusammenhing), kann es die verbundenen Strafsachen trennen und veranlassen, daß die abgetrennte Strafsache (z. B. gegen die der Hehlerei angeklagten elf Täter) beim zuständigen unteren Gericht anhängig wird, während es selbst nur über die verbliebene Strafsache verhandelt.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 214 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 214) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 214 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 214)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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