Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 192

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 192 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 192); 3. Kapitel Ermittlungsverfahren 192 §142 Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege Liegen die Voraussetzungen für die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (§ 58) vor, ist diese zu übergeben. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten. Vgl. Anm. zu §§ 58, 59 und 97. §143 Vorläufige Einstellung durch das Untersuchungsorgan Das Untersuchungsorgan ist befugt, das Verfahren selbständig vorläufig eirizustellen, wenn 1. der Täter nicht ermittelt werden konnte; 2. der Beschuldigte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden oder sonst schwer erkrankt ist. 1 1. Bedeutung: Diese Entscheidung beendet vorläufig die Tätigkeit des Untersuchungsorgans im jeweiligen Ermittlungsverfahren. Voraussetzung ist, daß der Verdacht einer Straftat sich durch die Ermittlung bestätigt hat. 2. Voraussetzungen: Geregelt sind folgende Alternativen: Die vorläufige Einstellung ist möglich, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte (Ziff. 1). Der Leiter des Untersuchungsorgans hat hierbei stets zu prüfen, ob alle Möglichkeiten der Aufklärung ausgeschöpft sind. Ist das nicht der Fall, sind die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen festzulegen und zu kontrollieren. Die Ablage nach erfolgter vorläufiger Einstellung ist mit der Festlegung eines Wiedervorlagetermins zu verbinden, damit die Sache periodisch und bei der Bearbeitung anderer Straf Sachen geprüft wird; der Beschuldigte abwesend ist, d. h., wenn sein Aufenthalt nicht bekannt oder sein Aufenthalt bekannt, aber seine Vorladung auch im Wege der Amtshilfe nicht zu verwirklichen ist, weil er sich außerhalb des Territoriums der Deutschen Demokratischen Republik befindet; der Beschuldigte nach der Tat geisteskrank oder sonst schwer erkrankt ist. Die Geisteskrankheit muß nach der Tat eingetreten sein, denn lag sie bei der Tat vor, schließt sie regelmäßig die Zurechnungsfähigkeit und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit aus. Diese Bestimmung soll für Schwerkranke zusätzliche physische und psychische Belastung vermeiden. Schwer erkrankt ist ein Beschuldigter u. a. dann* wenn er längere Zeit deswegen vernehmungsunfähig ist. Die vorläu-;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 192 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 192) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 192 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 192)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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