Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 173

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 173); 173 4. Abschnitt Durchsuchung und Beschlagnahme §121 sen, wenn zu besorgen ist, daß sonst die Verwirklichung einer Geldstrafe, die Beitreibung der Auslagen des Verfahrens oder die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wesentlich erschwert werden würde. Zur Sicherung geringfügiger Beträge ergeht kein Arrestbefehl. (2) Im Arrestbefehl wird der zu sichernde Geldbetrag festgestellt. (3) Die Vollziehung des Arrestbefehls erfolgt durch den Staatsanwalt, der sich hierbei des Gerichtsvollziehers bedienen kann. (4) Der Arrestbefehl wird durch Verfügung des Staatsanwalts aufgehoben, wenn die Voraussetzungen für die weitere Aufrechterhaltung nicht mehr vorliegen. (5) Im gerichtlichen Verfahren stehen die Befugnisse nach Absätzen 1 bis 4 dem Prozeßgericht zu. Diese Bestimmung erlangt besondere Bedeutung, wenn zwar eine Beschlagnahme des Vermögens in dem anhängigen Strafverfahren vom Gesetz her nicht möglich ist, aber hohe Geldstrafen (§§ 36, 49 StGB), hohe Auslagen (§§ 362 368) oder Schadensersatzansprüche (§ 17) zu erwarten sind. Das trifft besonders für Personen zu, die nicht in der DDR ansässig sind. Der Arrest kann über das gesamte Vermögen oder über Teile des Vermögens verhängt werden. Den Arrest verfügt der Staatsanwalt, im gerichtlichen Verfahren das Prozeßgericht. Entsprechendes gilt für die Aufhebung des Arrestes. §121 Richterliche Bestätigung Beschlagnahmen, Durchsuchungen und Arrestbefehle bedürfen der richterlichen Bestätigung. Die Bestätigung ist innerhalb von 48 Stunden einzuholen. Zuständig für diese Entscheidung ist das Kreisgericht oder das Prozeßgericht. Wird die Bestätigung rechtskräftig abgelehnt, sind die getroffenen Maßnahmen innerhalb weiterer 24 Stunden aufzuheben. 1 2 1. Grundsatz: Die richterliche Bestätigung von Beschlagnahmen, Durchsuchungen und Arrestbefehlen stellt eine Garantie des sozialistischen Staates für die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger dar (vgl. Art. 99 Abs. 4, 11 Abs. 1 und 37 Abs. 3 Vert). 2. Aufgaben: Der Richter hat bei der Bestätigung zu prüfen, ob die Durchsuchung oder Beschlagnahme sachlich berechtigt war und ob die Art und Weise ihrer Durchführung dem Gesetz entsprochen hat. Stellt;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 173) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 173)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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