Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 167

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 167 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 167); 167 4. Abschnitt Durchsuchung und Beschlagnahme §113 §113 Hinzuziehung von Personen (1) Findet eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer umschlossener Räume und die Vollziehung der Beschlagnahme ohne Staatsanwalt statt, sind zwei unbeteiligte Per* sonen hinzuzuziehen. Die hinzugezogenen Personen dürfen nicht Angestellte eines Untersuchungsorgans sein. Es ist Pflicht des Bürgers, auf Verlangen durch seine Anwesenheit diese Tätigkeit des Untersuehungsorgans zu unterstützen. Die hinzugezogenen Personen haben das Protokoll mit zu unterschreiben. (2) Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände soll bei der Durchsuchung anwesend sein. Ist er abwesend, soll sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausbewohner oder Nachbar hinzugezogen werden. Beschlagnahmen oder Durchsuchungen in Räumen, die von Betrieben, Einrichtungen oder Organisationen belegt sind, erfolgen in Anwesenheit eines Vertreters des betreffenden Betriebes oder Organs. (3) Von der Hinzuziehung zweier unbeteiligter Personen kann abgesehen werden, wenn 1. die Durchsuchung von Räumlichkeiten ausschließlich auf die Ergreifung von Personen gerichtet ist; 2. Gegenstände beschlagnahmt werden, die der Verhaftete oder vorläufig Festgenommene mit sich führt; 3. der zu beschlagnahmende Gegenstand dem Untersuchungsorgan vom Besitzer von sich aus überbracht wird. 1. Gründe: Die zur Durchsuchung der Wohnung oder anderer umschlossener Räume und der Vollziehung der Beschlagnahme hinzugezogenen Personen bekunden, ob und welche Gegenstände, an welchen Orten und unter welchen Umständen vorgefunden worden sind. Sie bekunden außerdem, wie die Rechte des Betroffenen (des Eigentümers oder Inhabers der zu durchsuchenden Räume) gewahrt wurden. 2. Unbeteiligte Personen: Aus vorgenannten Gründen sollen zwei unbeteiligte Personen bei der Durchsuchung und Beschlagnahme zugegen sein. Unbeteiligt sind diese Pelfconen. wenn sie weder Angehörige eines Untersuchungsorgans sind noch zu dem im § 26 Abs. 1 genannten Personenkreis gehören. Zur Hinzuziehung sind besonders geeignet Angehörige von Hausgemeinschaftsleitungen, Hausmeister, Haus- und Straßenvertrauensleute. Auf Verlangen des Untersuchungsorgans sind die Bürger zur Mitwirkung verpflichtet. 3. Befreiung von der Pflicht der Hinzuziehung: Von der Hinzuziehung unbeteiligter Personen kann abgesehen werden, wenn der Staatsanwalt;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 167 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 167) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 167 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 167)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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