Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 16

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 16 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 16); Einleitung 16 der Strafrechtspflege wird dabei durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet: Entwicklung eines einheitlichen Systems der Organe der Rechtspflege; Herausarbeitung der Verantwortung aller Organe für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit und die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Bereich; Vertiefung der Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane untereinander und mit den örtlichen Organen der Staatsmacht; Vervollkommnung der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht; Erweiterung der unmittelbaren Mitwirkung der Bürger am Strafverfahren. All diese Maßnahmen und die damit verbundenen Veränderungen in der Praxis des Strafverfahrens dienen der Gewährleistung einer hohen Wirksamkeit der Strafrechtspflege zum Schutz der sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung und der Rechte und Interessen der Bürger. II. Die neue StPO schließt sich in der Grundlinie dem Aufbau der bisherigen StPO an, wobei für den Aufbau folgende Gesichtspunkte maßgebend waren : Nach den neu geschaffenen Grundsatzbestimmungen (Erstes Kapitel) wurden in den vorangestellten allgemeinen Bestimmungen (Zweites Kapitel) die Fragen geregelt, die für alle Stadien des Strafverfahrens von Bedeutung sind. Damit entstand ein etwa dem Allgemeinen Teil des StGB vergleichbarer Komplex (Erstes und Zweites Kapitel StPO). Regelungen, die keine Bedeutung für alle Stadien des Verfahrens besitzen, wurden in die jeweiligen Verfahrensabschnitte eingearbeitet. Dazu gehören beispielsweise die für das gerichtliche Verfahren wichtigen Fragen der Gewährleistung der richterlichen Un Voreingenommenheit, die Zuständigkeit der Gerichte und die Regelung der gerichtlichen Entscheidungen und ihrer Bekanntmachung, die Bestandteil des Kapitels über das gerichtliche Verfahren geworden sind. Entsprechend dem Ablauf des Strafverfahrens erfolgte ein chronologischer Aufbau. Dabei sind folgende Hauptstadien des Strafverfahrens zu unterscheiden : Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren erster Instanz, gerichtliches Verfahren zweiter Instanz, Verwirklichung der gerichtlichen Entscheidungen. Weiterhin war das Bestreben bestimmend, die Zuständigkeit der Organe der Strafrechtspflege für die verschiedenen Verfahrensabschnitte;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 16 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 16) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 16 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 16)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

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