Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 154

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 154 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 154); §103 3. Kapitel Ermittlung sv erf ähren 154 nähme einer Bürgschaft ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll soll die Auffassung des Kollektivs zum Täter und zu der ihm zur Last gelegten Straftat sowie ihren Ursachen und Bedingungen wiedergeben. Für die Beratung und für den Inhalt des Protokolls ist § 101 richtungweisend. Das Protokoll soll unmittelbar nach Schluß der Beratung möglichst gemeinsam mit dem Leiter oder Vertreter des Kollektivs gefertigt werden. Das Protokoll ist vom Leiter des Kollektivs oder dessen Vertreter sowie von dem Angehörigen des Untersuchungsorgans, der an der Beratung teilgenommen hat, zu unterschreiben. §103 Bearbeitungsfristen im Ermittlungsverfahren (1) Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten abzuschließen. Ermittlungsverfahren, in denen gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet ist, sind besonders beschleunigt durchzuführen. (2) Der Generalstaatsanwalt setzt für die einzelnen Arten der Ermittlungsverfahren Fristen fest. Kann ausnahmsweise wegen des Umfanges der Sache oder wegen der Schwierigkeit der Ermittlungen die Frist nicht eingehalten werden, ist die Genehmigung des zuständigen Staatsanwalts zur Überschreitung der Frist einzuholen. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist nur mit Zustimmung des Staatsanwalts des Bezirkes zulässig. 1. Bedeutung: Die Festlegung von Fristen für das Ermittlungsverfahren soll garantieren, daß der Sachverhalt schnell und zielstrebig aufgeklärt, die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zur Gewährleistung der erzieherischen Wirkung der Straftat auf dem Fuße folgen, der Beschuldigte nicht unnötig lange über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens im ungewissen bleibt und eine lange Untersuchungshaft vermieden wird. 2. Aufgaben des Staatsanwalts: Die Festlegung der Fristen für die einzelnen Arten der Ermittlungsverfahren durch den Generalstaatsanwalt entspricht der Stellung des Staatsanwaltes als Leiter des Ermittlungsverfahrens. Die unterschiedlichen Festlegungen sind notwendig, weil die verschiedenen Ermittlungsverfahren einen unterschiedlichen Zeitaufwand zur Bearbeitung erfordern und es dem Sinn der Festlegung einer Hcchstfrist von drei Monaten (Abs. 2) widerspräche, sie mechanisch auch für Fälle mit wenig kompliziertem Sachverhalt anzuwenden. Die Höchstfrist gilt für die Ermittlungsverfahren mit bekannten und unbekannten Tätern. Verfahren gegen Jugendliche (§ 21 Abs. 2) und Verfahren, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet (Abs. 1), sind besonders beschleunigt;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 154 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 154) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 154 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 154)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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