Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 143

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 143 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 143); 143 2. Abschnitt Einleitung des Ermittlungsverfahrens § 95 §95 Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen (1) Der Staatsanwalt und die Untersucbungsorgane sind verpflichtet, jede Anzeige oder Mitteilung entgegenzunehmen und zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Im Ergebnis der Prüfung ist darüber'hinaus zu entscheiden, ob 1. von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, 2. die Sadie an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben, 1 2 * 4 3. ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. (2) Zu diesem Zweck sind die notwendigen Prüfungshandlungen vorzunehmen. Der Verdächtige kann befragt und, wenn es zu diesem Zwecke unumgänglich ist, zugeführt werden. Eine Vernehmung als Beschuldigter sowie die Vornahme prozessualer Zwangsmaßnahmen sind unzulässig. (3) Die Fristen für die Prüfung der Anzeige oder Mitteilung legt der Generalstaatsanwalt fest. 1. Bedeutung: Diese Regelung des Umfangs und der Methoden der Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen gewährleistet eine schnelle und gründliche Anzeigenprüfung, ohne einschneidende Untersuchungshandlungen, die dem Ermittlungsverfahren Vorbehalten sind, vorwegzunehmen. Abs. 1 verpflichtet den Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane, jede Anzeige oder Mitteilung entgegenzunehmen und zu überprüfen. Im Ergebnis der Überprüfung ist festzustellen, ob der Verdacht einer Straf -tat besteht. Anliegen dieser Regelung ist es, im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und der Gewährleistung der Rechte der Bürger die Prüfung aller Anzeigen zu sichern und zugleich die unberechtigte Einleitung von Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Die Überprüfung von Anzeigen und Mitteilungen hat in dem Umfange zu erfolgen, daß eine ausreichend begründete Entscheidung getroffen werden kann. Die Überprüfung muß sich stets auf den Inhalt der Anzeige beziehen. Werden dabei weitere Anlässe zur Überprüfung bekannt, bilden diese eine selbständige Grundlage für weitere Prüfungshandlungen. 2. Prüfungshandlungen (Abs. 2) sind alle notwendigen Maßnahmen zur Feststellung der Fakten, die zur Entscheidung der Frage, ob der Ver- dacht einer strafbaren Handlung begründet ist oder nicht, erforderlich sind. Prozessuale Zwangsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl usw.) sowie die Vernehmung eines Verdächtigen als Beschuldigten sind ausgeschlossen. Zulässig sind Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung (§ 44 Abs. 4) und die Zuführung eines Verdächtigen zum;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 143 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 143) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 143 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 143)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld sowie über politisch-operativ relevante Sachverhalte festgestellt und nachgewiesen wird sowie die erforderlichen differenzierten Maßnahmen der Rechtsverwirklichung und der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden können.

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