Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 102

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 102 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 102); 102 2. Kapitel Allgemeine Bestimmungen für das § 60 Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren entschieden werden kann. Eine direkte Weiterleitung von einem gesellschaftlichen Organ an das andere ist unzulässig. Dieser Einspruch gegen die Übergabeentscheidung darf nicht mit dem Einspruch gegen die Entscheidung des gesellschaftlichen Organs verwechselt werden (vgl. §§ 276, 277). 3. Einlegung des Einspruchs: Das Recht zum Einspruch steht dem betreffenden Organ der Rechtspflege zu (Abs. 1 sowie § 196). Dieses Organ, und nicht der Vorsitzende der Konflikt- oder Schiedskommission allein, hat das Recht zum Einspruch. Der Einspruch ist schriftlich und begründet bei dem übergebenden Rechtspflegeorgan einzulegen. Er soll in der Regel bei der Vorberatung der Konflikt- oder Schiedskommission über diese Sache beschlossen werden, um unnötigen Aufwand, den eine öffentliche Beratung der Konflikt- oder Schiedskommission notwendigerweise mit sich bringt, zu vermeiden. Stellt sich erst während der Beratung heraus, daß die Voraussetzungen für den Einspruch vorhanden sind, weil neue Gesichtspunkte auftauchen, kann er noch zu diesem Zeitpunkt, d. h. spätestens bis zur Entscheidung der Konflikt- oder Schiedskommission in der Sache selbst, erfolgen. 4. Entscheidung über den Einspruch: Die Entscheidung über den Einspruch (Abs. 2) erfolgt durch das übergebende Organ der Strafrechtspflege. Es handelt sich um eine Überprüfung der eigenen Entscheidung durch das übergebende Organ. Diese Überprüfung hat, sofern das Gericht zuständig ist, unter Mitwirkung von Schöffen zu erfolgen. Im Ergebnis der Überprüfung ist, wenn sich herausstellt, daß die Voraussetzungen für die Übergabe doch vorliegen, die Ubergabeentscheidung zu bestätigen und das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege nunmehr verpflichtet, in der Sache selbst zu entscheiden, sich herausstellt, daß die Übergabevoraussetzungen nicht vorliegen, die Übergabeentscheidung aufzuheben und eine dem entsprechenden Stadium des Verfahrens gemäße Entscheidung, wie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 98, Übergabe an den Staatsanwalt gemäß § 146, Anklageerhebung gemäß § 154 oder Eröffnung des gerichtlichen Hauptverfahrens gemäß § 193 zu treffen. 5. Rückgabe: Unabhängig von der Einspruchsregelung wird die Möglichkeit der Rückgabe der Sache an das übergebende Organ durch die Konflikt- oder Schiedskommission geschaffen (Abs. 3). Diese Möglichkeit unterscheidet sich von der Einspruchsregelung dadurch, daß sich erst in der Beratung, d. h. durch das Nichterscheinen des Täters, die Ungeeignetheit des Verfahrens der Konflikt- oder Schiedskommission herausstellt. In diesem Falle hat das übergebende Organ seine Übergabeentscheidung aufzuheben und eine andere dem Stadium des Verfahrens entsprechende Entscheidung zu treffen. 6. Verfehlung: Diese Vorschriften gelten entsprechend auch für die Fälle, in denen eine Sache als Verfehlung durch die Organe der Straf-;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 102 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 102) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 102 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 102)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X