Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 90

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 90 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 90); Allgemeine Bestimmungen für Ermittiungs- und gerichtliches Verfahren 90 Berufstätigkeit des Beschuldigten zusammenhängt und in dessen Betrieb keine KK existiert, die SchK des Wohngebietes entscheiden müßte). Vgl. dazu auch Beyer, NJ, 1971/10, S.287f.; Buske, NJ, 1971/13, S. 293; Schlegel/Pompoes, NJ, 1971/20, S.608f.; OG NJ, 1972/7, S.209. 2. Verfehlungen sind Verletzungen rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger, bei denen die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend sind und die im StGB oder in anderen Gesetzen als solche bezeich- net werden (vgl. §4, § 134 Abs. 1, §§ 137, 138, § 139 Abs. 1, §§ 160, 179 StGB). Das gesellschaftliche Gericht hat bei Übergabe der Sache wegen einer Verfehlung oder auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Verfehlung vorliegt (vgl. 1. DVO zum EGStGB/ StPO; §§31-39 KKO; §§29-37 SchKO). Kommt es zur Auffassung, daß die Handlung ein Vergehen ist, muß die Sache der DVP zur weiteren Bearbeitung übergeben werden (vgl. § 34 Abs. 2 K KO; § 32 Abs. 2 SchKO). §59 Art und Weise der Übergabe (1) Die Übergabe erfolgt durch eine schriftliche, begründete, dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zuzustellende Entscheidung; die Übergabe ist dem Anzeigenden, dem Geschädigten und dem Beschuldigten schriftlich oder mündlich mitzuteilen. (2) Die Übergabeentscheidung hat insbesondere eine zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts und der vorliegenden Beweismittel, eine Einschätzung der Handlung unter Angabe des verletzten Strafgesetzes, eine tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, die Gründe für die Übergabe und Hinweise auf die Ursachen und Bedingungen der Handlung zu enthalten. 1.1. Zeitpunkt der Übergabe: Die Sache wird übergeben: - vom U-Organ im Ergebnis der Anzeigenprüfung (vgl. §97), wenn bereits zu diesem Zeitpunkt alle Übergabevoraussetzungen geklärt und keine Ermittlungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens notwendig sind; - vom U-Organ nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als das Ermittlungsverfahren abschließende Entscheidung (vgl. § 142); - vom Staaatsanwalt als das Ermittlungsverfahren abschließende Entscheidung (vgl. § 149); - vom Gericht nach Anklageerhebung im Eröffnungsverfahren und im Strafbefehlsverfahren (vgl. § 191, §271 Abs. 3). Nach Eröffnung des gerichtlichen Hauptverfahrens oder nach Erlaß eines Strafbefehls ist eine Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht ausgeschlossen. Das übergebende Organ ist für die Unterstützung des gesellschaftlichen Gerichts bei der Behandlung der Sache verantwortlich (vgl. §26 Abs. 4 KKO; §24 Abs. 4 SchKO). 1.2. Die Übergabcentscheidung ist die rechtliche Grundlage für das Tätigwerden eines gesellschaftlichen Gerichts wegen einer Straftat. Ohne Überga- beentscheidung darf keine Konflikt- oder Schiedskommission über strafrechtliche Verantwortlichkeit beraten und entscheiden. Die Übergabeentscheidung (Verfügung des U-Organs oder des Staatsanwalts, Beschluß des Gerichts) muß überschaubar und verständlich abgefaßt sein und die Angaben enthalten, die das gesellschaftliche Gericht braucht, um tätig werden zu können (vgl. auch § 26 Abs. 2 und 3 KKO; § 24 Abs. 2 und 3 SchKO). Mit der Übergabeentscheidung wird nicht über die strafrechtliche Verantwortlichkeit entschieden. 1.3. Zustellung der Übergabeentscheidung: Die Übergabeentscheidung ist gegen Empfangsbestätigung zu übermitteln. Sie verpflichtet das gesellschaftliche Gericht zum Tätigwerden. Liegen nach dessen Auffassung die Übergabevoraussetzungen nicht vor oder hält es die Sache aus anderen Gründen zur Beratung für ungeeignet, hat es gern. § 60 Einspruch gegen die Übergabe einzulegen. 1.4. Die schriftliche oder mündliche Mitteilung der Übergabe an den Anzeigenden, Geschädigten, Verdächtigen oder Beschuldigten dient der Gewährleistung ihrer Rechte (vgl. §§ 15, 17, Anm. 2. zu § 97). Die Übergabeverfügung des U-Organs ist dem;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung hohe Anforderungen Um diesen auch zukünftig in vollem Umfang gerecht zu werden, kommt es insbesondere darauf an, alle erforderlichen Potenzen des sozialistischen Rechts sowie die Mittel, Möglichkeiten und Methoden der Untersuchungsarbeit umfassend zu erschließen und anzuwenden, um die weitere erfolgreiche Durchsetzung Honecker: Bericht des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat, auf der Funktionärskonferenz der im Ministerium für Staatssicherheit, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Vortrag des Ministers vor Mitarbeitern für der Parteisekretären der Bezirksstaatsanwaltschaften, Bezirksgerichte am Vortrag des Ministers vor Politorganen der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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