Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 55

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 55 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 55); 55 Beweisführung und Beweismittel rung des Berufsgeheimnisses Verpflichteten können bei Verletzung dieser Pflicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (vgl. §136 StGB; §4 AO über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe vom 7. 8. 1980 [GBl. I 1980 Nr. 26 S. 254]; §30 VO zur Verhütung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23.2. 1961 [GBl. II 1961 Nr. 17 S.85] i.d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11.6.1968 [GBl. I 1968 Nr. 11 S.242; Ber. GBl. II Nr. 103 S.827]). Unter das Aussageverweigerungsrecht fallen ausschließlich Tatsachen, die den genannten Personen in ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt oder anvertraut wurden (z. B. in einer Sprechstunde). Ohne Zusammenhang mit der Berufsausübung erlangte Kenntnisse (z. B. aus einem Gespräch des Arztes mit einem Patienten außerhalb der Sprechstunde erlangtes Wissen über die Straftat einer dritten Person) fallen nicht darunter. 1.3. Die Anzeigepflicht besteht in den in § 225 StGB genannten Fällen; sie hebt die Schweigepflicht des Zeugen auf. Darüber hinaus sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen Anzeigepflichten enthalten, die zu derselben Konsequenz führen (vgl. z. B. § 56 Luftfahrtgesetz; § 9 Suchtmittelgesetz). Mit der Anzeigepflicht nicht identisch sind z. B. ärztliche Melde- und Benachrichtungspflichten gegenüber dem U-Organ, dem Staatsanwalt oder einer staatlichen Dienststelle des Gesundheitswesens, wenn sich in der ärztlichen Tätigkeit der Verdacht auf Straftaten gegen das Leben oder die Gesundheit ergibt (vgl. § 1 AO über die Meldepflicht bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben oder Gesundheit vom 30. 5. 1967 [GBl. II 1967 Nr. 54 S.360]; § 5 Abs. 1 Leichenschau AO). 2. Befreiung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur die Person erteilen, über die ausgesagt werden soll (z.B. Patient, Mandant). Handelt es sich um Kinder, Jugendliche oder Entmündigte, steht dieses Recht auch deren gesetzlichen Vertretern zu. Ist der von der Aussage Betroffene verstorben, entscheiden die nächsten Angehörigen, insbes. der hin-terbliebene Ehegatte (vgl. BG Potsdam, NJ, 1966/6, S. 189). Ein Arzt bedarf nicht der ausdrücklichen Befreiung von der Schweigepflicht, wenn er z. B. glaubhaft Kenntnis erhält, daß der Patient, über den er aussagen soll, als Geschädigter selbst Anzeige erstattet oder Antrag auf Strafverfolgung (vgl. § 2 StGB) gestellt hat. Die Offenbarung der sonst geheimzuhaltenden Tatsachen liegt im Interesse dessen, über den ausgesagt wird. Dies trifft ebenso zu, wenn der Betreffende verstorben ist und nächste Angehörige nicht feststellbar sind. Von der Schweigepflicht entbunden ist ein Arzt auch in den Fällen, in denen sich das aus dem Sinn bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Tätigkeiten ergibt (z. B. kann er zur Begründung der Einweisung [vgl. § 6 EinwG] die Diagnose eines psychisch Kranken erläutern). Gleiches gilt für andere Gutachtertätigkeit gern. § 40 Abs. 1. 3. Bei Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen gelten spezielle Bestimmungen für die Aussageverweigerung über Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete anvertraut worden sind (vgl. Art.60 Abs.2 Verfassung; § 16 Abs. 2 f. GöV, der an die Stelle des zitierten Gesetzes getreten ist). 4. Die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ist gegeben, wenn die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen des Vernehmenden den Verdacht begründen kann, daß der Vernommene oder sein Angehöriger eine Straftat begangen hat. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf die Fragen, die den Zeugen selbst oder einen seiner Angehörigen i.S. des § 26 Abs. 1 Ziff. 1-3 der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würden. Der Zeuge muß zu anderen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß aussagen. Zur Belehrungspflicht sowie zum Verzicht auf das Recht der Aussageverweigerung und zum Widerruf der Verweigerung vgl. Anm.2.1. und 2.2. zu §26. Aussagegenehmigung §28 (1) Jeder Zeuge ist verpflichtet, die Aussage zu verweigern, soweit er die vom Staat ihm ausdrücklich auferlegte oder anerkannte Schweigepflicht verletzen würde, es sei denn, daß ihn die zuständige Stelle von dieser Pflicht befreit hat.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 55 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 55) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 55 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 55)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt. Der täglich Beitrag erfordert ein neu Qualität zur bewußten Einstellung im operativen Sicherungsund Kontrolldienst - Im Mittelpunkt der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X