Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 520

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 520 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 520); rechtlichen Verantwortlichkeit 340 1.4. 344 1.3., 2.2. 346 3. 347 5. 350 3.2. 351 1.3. 353 1.3. 354 2.3. 355 1.4. 362 1.4. 1. DB 21 3.1., 3.2. der Anfechtung durch die Beschwerde entzogene - 305 1.4. der Kassation unterliegende 311 1.2. 316 2. 322 4. Entscheidung des Gerichts durch - 240 3. mit der Beschwerde anfechtbare - 161 1., 2. 182 1.1. 305 1.2., 1.3. nicht beschwerdefähige 305 1.5., 3. Beschuldigter Anrechnung der Untersuchungshaft gegenüber dem - 341 1. Antrag des auf Freigabe von Geldbeträgen nach Erlaß des Arrestbefehls 2. DB 6 2.1. Beendigung des Verfahrens wegen Tod des 141 1.5. Begriff des - 15 4. Belehrung des über seine Rechte 15 2.2. 47 1.1., 1.2. 48 3., 4. 61 2. 105 2.2. Einlegen der Berufung für den - 284 1.1., 1.2., 2.1., 2.2. Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den 141 1.2. 1.4., 3.1. 143 3.-5. 148 2.1. 150 3. Fahndung nach dem - 138 1.1.-1.8., 2.1.-2.3. 139 1.1., 3. Folgen des Ausbleibens des 48 2., 3. Gewährleistung der Rechte des - 15 2.1. körperliche Untersuchung des 44 1. Ladung des - 48 i. 259 3.1., 3.2. Mitteilung an den über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beschuldigung 105 2.1. Rechte des - 6 2. 8 2. 47 2. 61 I.1.-1.8. 62 1.1.63 5. 105 2.3., 5. 259 2.3. Stellung des - 15 I. 4. Vernehmung des - 47 1.1. 105 3., 4. 106 1.1.-1.5., 1.8.-3. Zustimmung des - Rechtsmittelrücknahme 286 3.2. Beschwerde Anhörung des Staatsanwalts vor der Entscheidung über die - 308 1.2. Aussetzung der Durchführung der mit der - angefochtenen Entscheidung 91 3. 307 2. des Geschädigten 96 2. 284 2.3. 310 1.1. 1.3., 1.5. des Staatsanwalts gegen Entscheidungen im Eröffnungsverfahren und bei der Strafenverwirklichung 195 2. 359 1.2., 1.3. des Verurteilten gegen Entscheidungen bei der Strafenverwirklichung 359 2.1.-2.8. des Zeugen gegen die Entschädigung 34 4. gegen das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens 96 2. gegen den Besichtigungsbeschluß 183 3. gegen die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens 332 4. 333 1.4. gegen eine Ordnungsstrafe 86 9. gegen Entscheidung über den Entschädigungsanspruch 375 1.-3. gegen Erlaß und Vollziehung des Arrestbefehls 2. DB 2 3.2. 8 1.2.-1.4., 2. gegen Haftbefehl 126 3. 127 1., 2., 4., 6. gegen Maßnahmen der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts 91 1.1. 1.3., 2.1., 2.2. gegen richterliche Bestätigung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen 305 1.2. - gegen Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung 81 3. durch - anfechtbare gerichtliche Entscheidungen 283 1.2. 305 1.2., 1.3., 3.3. Entscheidung über die durch das Beschwerdegericht 127 5. 306 3. 308 1.1., 2.1., 2.2., 3. 310 2. einer Anfechtung durch die - entzogene Beschlüsse 81 2. 305 1.4., 3. 310 1.4. Einlegen der - 306 1.2. Form und Frist der Einlegung der - 306 1.1. 1.3., 2. 359 1.1. Hemmung der Rechtskraft des Urteils durch die - 289 1.2. Verzicht auf 286 1.2. Wirkung und Ziel der - 91 3. 305 1.1.307 1. Beschwerdeverfahren Durchführung einer Hauptverhandlung im - 309 1.1., 1.3., 2. Besichtigungen von Gegenständen und Orten - in der Beweisaufnahme 222 2.3., 2.4. - zur Beweiserhebung 50 1.1., 2. 3. Besitzverbot s. Aufenthalts-, Umgangs-, Besitz- und Verwendungsverbot besondere Aufsicht Erziehungsberechtigter Beschwerde gegen die - 137 2.I., 2.3. Bestätigung der - 135 4.1. Entscheidungen über die 137 1.1., 1.3., 3.2., 4.1. 4.4. 188 2.3. Inhalt und Form der - 135 1.3. Übernahme der Verpflichtung zur - 135 1.1., 1.2., 2.1. 2.4. besondere Pflichten Jugendlicher Ausspruch von Jugendhaft bei Entziehung von den 345 2.1., 3.2. 259 2.6. Verwirklichung der - 339 1.3. 345 1.1.-I.4. 1. DB 18 19 1.2., 1.3., 2.2., 2.3., 3. Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe bei - 1. DB 19 3. 21 1.4. besondere Verfahrensarten Mitwirkung der Schöffen bei - 52 5. Bestattung s. Tod unter verdächtigen Umständen Bestellung eines Betreuers 1. DB 16 2. 20 1.1., 1.2. 21 1.3., 3.1., 3.2. Bestellung eines Verteidigers 63 2.1. 2.3., 2.5., 4.1. 295 4. Antrag auf 63 3. Aufhebung der - 63 4.2. Rücknahme der 63 6. Verzicht auf - 63 5. Betreuer für Jugendliche Anforderungen an den - 1. DB 21 1.1. 1.3. Bestellung eines - 1. DB 16 2. 20 1.2. 21 3.1., 3.2. Funktion des 1. DB 20 2.1. Kontrolle durch den - 1. DB 20 2.1.-2.4. 21 1.4. Beurkundung gerichtlicher Entscheidungen 176 4. Bewährung am Arbeitsplatz Verstoß gegen die 343 2.3. Verwirklichung der 343 1.1., 1.4. 1. DB 14 I.2., 1.4. Wechsel der Arbeitsstelle bei 343 2.1., 2.2., 3.1. 3.5. Bewährungszeit Bemessung der - bei Strafaussetzung auf Bewährung 349 4.1.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 520 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 520) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 520 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 520)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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