Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 478

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 478 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 478); 1. DB zur StPO 478 lung des Alleineigentums des Verurteilten und Festlegung der uripfändbaren Vermögensteile (vgl. Pi-ROG vom 27.10.1983; OG-Inf.3/1985 S.44). Macht der Ehegatte des Verurteilten sein Alleineigentumsrecht an einem bestimmten Gegenstand geltend und wird diesem nicht Rechnung getragen, kann er gern. § 10 Abs. 1 Ziff.3 ZPO vor dem zuständigen Gericht Klage auf Feststellung seines Eigentumsrechts erheben. Das verwirklichende Fachorgan hat auf diesen Rechtsweg zu verweisen. §49 (1) Werden durch die Einziehung des Vermögens berechtigte Ansprüche Dritter betroffen, ist nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 2. November 1956 über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist (GBl. I Nr. 100 S. 1207), und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen zu verfahren. Die Bestimmung des § 6 Abs. 3 der 1. Durchführungsbestimmung vom 17. November 1956 (GBl. I Nr. 113 S. 1354) findet keine Anwendung. (2) Die Bewertung von Grundstücken bzw. Gebäuden erfolgt nach den Bestimmungen des Entschädigungsgesetzes vom 25. April 1960 (GBl. I Nr. 26 S. 257). 1.1. Berechtigte Ansprüche Dritter können z. B. Eigentums- oder Miteigentumsrechte an einzuziehenden Vermögensteilen sein. Über die Berechtigung der Ansprüche entscheidet auf Antrag des Dritten der verwirklichende Rat des Kreises. Die Ansprüche müssen zum Zeitpunkt des auf Vermögenseinziehung lautenden Urteils bereits bestanden haben. Befriedigt werden z. B. Ansprüche von Bürgern der DDR, von Ausländern oder Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der DDR sowie Ansprüche von Personen, die nach Übergang des Vermögens in das Volkseigentum Bürger der DDR geworden sind. 1.2. Erlassene Durchführungsbestimmungen zum Gesetz vom 2. 11. 1956 sind bisher die 1. DB vom 17. 11. 1956 (GBl. I 1956 Nr. 113 S. 1354) und die 2. DB vom 25.4.1958 (GB1.I 1958 Nr. 31 S.390). 1.3. Keine Anwendung findet §6 Abs. 3, da Grundstücke und Gebäude nicht - wie dort festgelegt -nach dem zuletzt festgestellten Einheitswert bewertet werden (vgl. Abs. 2). 2. Grundlage für die Bewertung von Grundstücken bzw. Gebäuden ist ihr Wert zum Zeitpunkt der Einziehung (vgl. § 4 Abs. 1 Entschädigungsgesetz vom 15. 6. 1984 [GBl. I 1984 Nr. 17 S.209]). Einziehung des Mehrerlöses §50 (1) Für die Einziehung des Mehrerlöses (§ 170 Abs. 4 StGB) ist der Rat des Kreises zuständig, in dessen Bereich sich die Hauptwohnung des Verurteilten befindet. (2) Das Verwirklichungsersuchen ist an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu richten. 1.1. Zum Verfahren bei der Einziehung des Mehrerlöses vgl. die Mehrerlös-AO Nr. Pr. 9, die Mehrer-lös-AO Nr. Pr.9/1 und die VO vom 6.12.1968 über die Vollstreckung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1969 Nr. 6 S.61). Der Mehrerlös wird an den Staatshaushalt abgeführt, sofern keine Rückzahlung an den Geschädigten angeordnet ist. 1.2. Zur Hauptwohnung vgl. Anm.2.1. zu §8. 2.1. Zum Verwirklichungsersuchen vgl. Anm.2.1. zu §2. 2.2. Zuständiges Fachorgan ist die Abteilung Finanzen, Referat Preise beim Rat des Kreises.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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