Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 240

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 240 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 240); §195 Gerichtliches Verfahren 240 Ort, Datum und Zeit und unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale (Stadien der Straftat, Teilnahmeformen und Konkurrenzen); - die anzuwendenden Strafbestimmungen; - die Bezeichnung des Gerichts, vor dem das Strafverfahren durchgeführt werden soll; - ggf. die Entscheidung über die Fortdauer der U-Haft, der besonderen Aufsicht Erziehungsberechtigter und der Sicherheitsleistung (vgl. Anm.2.2. und 2.3. zu § 188). Der Beschluß muß so formuliert sein, daß er keine vorweggenommene Schuldfeststellung enthält. 1.2. Bezugnahme auf die Anklageschrift: Der Eröffnungsbeschluß kann durch einen entsprechenden Stempelaufdruck auf die Anklage erlassen werden. Damit bringt das Gericht zum Ausdruck, daß es den hinreichenden Tatverdacht (vgl. Anm.3.1. zu § 187) und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung (vgl. Anm. 1.2. zu §96) für alle angeklagten Handlungen bejaht und der rechtlichen Einschätzung in der Anklage uneingeschränkt zustimmt. Die Eröffnung des Hauptverfahrens mittels Stempelaufdrucks auf die Anklage ist unzulässig, wenn das Gericht den hinreichenden Tatverdacht nicht für alle in der Anklage bezeichneten Handlungen für gege- ben hält oder diese Handlungen rechtlich anders beurteilt. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn das Gericht im Unterschied zum Staatsanwalt einen anderen Straftatbestand (z. B. nicht Rowdytum, sondern Körperverletzung) als erfüllt oder einen anderen Absatz, eine andere Ziffer oder eine andere Alternative des gleichen Strafgesetzes als erfüllt ansieht (vgl. hierzu Anm. 1.3. zu § 242). In diesen Fällen ist, soweit das Hauptverfahren eröffnet wird, ein selbständiger Eröffnungsbeschluß mit anderer inhaltlicher Beurteilung, soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, ein Ablehnungsbeschluß erforderlich (vgl. Müller/Stranovsky/Willamowski, NJ, 1975/6, S. 158). Die Bezugnahme auf die Anklage darf nicht zu einer kritiklosen Übernahme des Anklagetenors durch das Gericht führen (vgl. OG-Inf. 1/1983 S. 8). 2. Die Fortdauer der prozessualen Sicherungsmaßnahmen ist zu beschließen, wenn die Gründe, die für deren Anwendung maßgeblich waren, weiterbestehen. Zur Fortdauer der U-Haft, zur Haftprüfungspflicht des Gerichts, zu den Gründen für den Erlaß eines Änderungsbeschlusses zum Haftbefehl und zur Aufhebung des Haftbefehls vgl. PrBOG vom 20. 10. 1977; Anm. 1.4. zu § 131. §195 Rechtsmittel 1 2 (1) Gegen Entscheidungen des Gerichts im Eröffnungsverfahren (§ 188 Absatz 1) steht dem Beschuldigten oder dem Angeklagten kein Rechtsmittel zu. (2) Dem Staatsanwalt steht die Beschwerde gegen folgende Entscheidungen zu: 1. Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit; 2. Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege; 3. Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens. 1. Rechtsmittel des Beschuldigten oder des Angeklagten gegen die gern. § 188 Abs. 1 im Eröffnungsverfahren erlassenen Beschlüsse des Gerichts sind nicht zulässig. Der Angeklagte kann diese ihn betreffenden Entscheidungen nur im Zusammenhang mit einem Rechtsmittel gegen die abschließende Entscheidung rügen. Dagegen hat der Beschuldigte oder der Angeklagte ein Beschwerderecht, wenn das Gericht im Zusammenhang mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gern. § 188 Abs. 2 die besondere Aufsicht Erziehungsberechtigter oder die Sicherheitsleistung anordnet (vgl. § 127, § 137 Abs. 2). 2. Die Beschwerde des Staatsanwalts ist ausschließlich gegen Beschlüsse des Gerichts gern. § 190 Abs. 1 Ziff. 1, §§191, 192, nicht dagegen bei Beschlüssen gern. § 189, § 190 Abs. 1 Ziff. 2 zulässig.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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