Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 173

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 173); 173 Verhaftung und vorläufige Festnahme §§ 125, 126 3. Die Bekanntgabe obliegt dem zuständigen Organ bei Vollzug des Haftbefehls. Sie erstreckt sich auf den gesamten Inhalt des Haftbefehls. Die Verneh- mung und Verkündung durch einen Richter wird davon nicht berührt (vgl. § 126). §125 Vorläufige Festnahme (1) Wird jemand auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt, ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Personalien nicht sofort festgestellt werden können, jedermann befugt, ihn auch ohne richterlichen Haftbefehl vorläufig festzunehmen. (2) Der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan sind auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzüge ist. 1.1. Auf frischer Tat angetroffen ist jeder, der bei der Vorbereitung oder Ausführung einer Straftat oder bei der Beteiligung daran am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird oder der sich auf der Flucht vor Verfolgern befindet, wenn aus den gegebenen Umständen anzunehmen ist, daß er soeben eine Straftat begangen hat. Zwischen der Tat oder der Entdeckung des Täters und der vorläufigen Festnahme darf keine längere, den unmittelbaren Zusammenhang unterbrechende Zeit liegen. 1.2. Nach frischer Tat verfolgt wird jemand, wenn die Situation (z. B. entsprechende Zurufe) den dringenden Verdacht rechtfertigt, daß der Flüchtende bei der Begehung einer Straftat ertappt wurde und sich seiner Verantwortung entziehen will. (Vgl. auch Anm.4. zu § 112.) 1.3. Der Flucht verdächtig ist eine Person, wenn sie entfliehen oder sich verbergen will, um sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. auch § 122 Abs. 2 Ziff. 1). Auf diese Voraussetzungen muß der Festnehmende aus dem Gesamtverhalten des Verdächtigen schließen können. 1.4. Die Personalien sind nicht sofort feststellbar, wenn der Verdächtige keine Personaldokumente vorweist oder vorweisen kann, die seine Identität sowie seine Anschrift zweifelsfrei ergeben. 1.5. Jedermann, folglich nicht nur Bürger der DDR, sondern auch Ausländer und Staatenlose, ist zur vorläufigen Festnahme befugt. Der Festnehmende muß unverzüglich selbst oder durch andere Personen ein Sicherheitsorgan informieren. 2.1. Zu den Voraussetzungen eines Haftbefehls vgl. §§ 122, 122a, 123. 2.2. Gefahr im Verzüge liegt vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß der Verdächtige den Zeitraum bis zum Erlaß eines Haftbefehls nutzen wird, sich der U-Haft zu entziehen oder Tatbeteiligte zu warnen und seine Straftat fortzusetzen. Die bloße Möglichkeit dazu reicht nicht aus; es müssen zwingende Hinweise dafür vorliegen. (Vgl. auch Anm.3.2.zu § 44, Anm. 1.3. zu § 109, Anm.5. zu §112, Anm. 1.7. zu § 138.) §126 Richterliche Vernehmung 1 2 (1) Wird der Beschuldigte oder der Angeklagte auf Grund eines Haftbefehls ergriffen, ist er unverzüglich, spätestens am Tage nach der Ergreifung, dem zuständigen Gericht vorzuführen. (2) Bei der Vernehmung ist dem Beschuldigten oder dem Angeklagten der Grund der Verhaftung mitzuteilen. Die Vernehmung soll ihm Gelegenheit geben, sich zu der erhobenen Beschuldigung zu äußern, die ihn entlastenden Umstände vorzubringen und Beweiserhebungen zu beantragen. Die Aus-;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 173) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 173 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 173)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Das Wirken der innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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