Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 154

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 154 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 154); §114 Ermittlungsverfahren 154 1.1. Zur Durchsuchung von Wohnungen und anderen umschlossenen Räumen vgl. Anm. 2.4. und 2.5. zu § 108, Anm. 3. zu § 112. 1.2. Zur Vollziehung der Beschlagnahme vgl. Anm.3. zu § 110, Anm. 1.1. zu § 111. 1.3. Die hinzugezogenen Personen sollen bekunden können, ob und welche Gegenstände bei welcher Person beschlagnahmt oder an welchen Orten und unter welchen Umständen vorgefunden worden sind und wie die Rechte des Eigentümers oder des Inhabers der durchsuchten Räumlichkeiten gewahrt wurden. Sie sind bereits zu Beginn der Durchsuchung oder der Beschlagnahme einzubeziehen und haben bei allen Durchsuchungs- und Beschlagnahmehandlungen zugegen zu sein. Ist die Durchsuchung auf die Ergreifung einer Person und auf die nachfolgende Auffindung und Sicherung von Beweismitteln gerichtet, sind diese Personen sofort nach Ergreifung des Gesuchten hinzuzuziehen. 1.4. Unbeteiligte sind Personen, die weder an der Begehung der Tat beteiligt waren noch zu den Geschädigten der Straftat (vgl. Anm. 1.1. zu § 17) oder zu dem in § 26 Abs. 1 genannten Personenkreis gehören. 1.5. Angestellte eines U-Organs vgl. Anm. 2.1 .-2.4. zu § 88. 2.1. Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände ist derjenige, der sie tatsächlich nutzt oder mitnutzt (z. B. der Untermieter, wenn dessen Räume durchsucht werden). Eine Verpflichtung, den Inhaber bei Abwesenheit herbeizuholen oder seine Rückkehr abzuwarten, besteht nicht, sofern er nicht alsbald erreichbar ist. 2.2. Vertreter des Inhabers kann nur dessen gesetzlicher1 Vertreter oder eine von ihm bevollmächtigte Person sein. Sie oder erwachsene Angehörige, Hausbewohner oder Grundstücksnachbarn sind hinzuzuziehen, wenn sie mit vertretbarem Zeitaufwand erreichbar sind. 2.3. Von Betrieben, Einrichtungen oder Organisationen belegte Räume sind z. B. Produktionsstätten, Lagerräume, Verkaufseinrichtungen oder Dienstgebäude, soweit sie nicht zur jederzeitigen öffentlichen Nutzung bestimmt sind. Räume in der Wohnung des Betroffenen (vgl. Anm. 1.1. zu § 110), die vorwiegend oder ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, werden damit nicht erfaßt, selbst wenn sie durch Mietzuschüsse oder andere zivilrechtliche Vereinbarungen mit der Arbeitsstelle verbunden sind. 2.4. Vertreter des Betriebes ist der zuständige Leiter oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter. 3.1. Räumlichkeiten ■ sind Wohnungen (vgl. Anm. 2.4. zu § 108), andere Räume (vgl. Anm. 2.5. zu § 108) und Grundstücke (vgl. Anm. 2.6. zu § 108). 3.2. Zur Ergreifung von Personen vgl. auch Anm. LI. und 1.2. zu § 125. 3.3. Zum Mitsichführen von Gegenständen vgl. Anm. 2.3. zu § 109. 3.4. Besitzer ist der Gewahrsamsinhaber des zu beschlagnahmenden Gegenstandes i. S. des § 111 Abs. 1, unabhängig davon, wessen Eigentum der Gegenstand ist. § 114 Beschlagnahmen von Forderungen, Rechten und Grundstücken 1 2 (1) Die Beschlagnahme von Forderungen und Rechten wird durch Übergabe der Beschlagnahmeverfügung an den Berechtigten vollzogen. Wird eine Forderung beschlagnahmt, ist auch der Schuldner von der Beschlagnahme in Kenntnis zu setzen und ihm zu untersagen, an den Berechtigten zu leisten. Die Beschlagnahme wird dem Schuldner gegenüber erst wirksam, wenn ihm das Leistungsverbot zugestellt oder wenn ihm die Beschlagnahme auf andere Weise bekannt wird. (2) Wird ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück oder ejn Recht an einem solchen Recht beschlagnahmt, ersucht der Staatsanwalt die zuständige Behörde um Vornahme der erforderlichen Eintragung.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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