Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 150

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 150 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 150); §§109, 110 Ermittlungsverfahren 150 §109 Zuständigkeit zur Anordnung (1) Die Anordnung von Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Kontoeinsichten sowie Überwachungen und Aufnahmen des Fernmeldeverkehrs steht dem Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzüge auch den Untersuchungsorganen zu. Im gerichtlichen Verfahren werden Beschlagnahmen vom Gericht ausgesprochen. (2) Die Durchsuchung eines Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen und der von diesem mitgeführten Gegenstände kann ohne Anordnung des Staatsanwalts vorgenommen werden und bedarf keiner richterlichen Bestätigung. 1.1. Die Anordnung wird im Ermittlungsverfahren durch schriftliche Verfügung, im gerichtlichen Verfahren durch Beschluß getroffen. Umfang und Gegenstand der Maßnahmen sind genau zu bezeichnen. Die Anordnung gilt jeweils für eine genau be-zeichnete Maßnahme dieser Art, z. B. Durchsuchung. Die Wiederholung dieser Maßnahme bedarf einer erneuten Anordnung. 1.2. In der schriftlichen Verfügung des Staatsanwalts sind bei einer Durchsuchung von Dienst- und Arbeitsräumen von Betrieben, Einrichtungen und Organisationen sowie von Räumen staatlicher Organe die zu durchsuchenden Bereiche, Räume und Behältnisse genau zu bezeichnen. Die Durchsuchung ist nur in den in der Anordnung bezeichneten Bereichen, Räumen und Behältnissen zulässig. 1.3. Gefahr im Verzüge (vgl. auch Anm.3.2. zu §44, Anm. 5. zu § 112, Anm.2.2. zu § 125) liegt vor, wenn der Erfolg der Maßnahme in Frage gestellt wäre durch den Zeitverlust, der durch Herbeiführung ei- ner staatsanwaltschaftlichen Entscheidung eintreten würde (z. B. könnte die gesuchte Person inzwischen flüchtig sein [vgl. Anm. 1.3. zu § 138], ihren gegenwärtigen Verbergungsort wieder verlassen haben, Spuren oder andere Beweismittel könnten in der Zwischenzeit vernichtet oder beiseite geschafft, Beteiligte gewarnt oder Aussagen abgesprochen werden). 2.1. Zum Verhafteten vgl. § 124. 2.2. Zum vorläufig Festgenommenen vgl. § 125. 2.3. Mitgeführte Gegenstände sind die, mit denen der Verhaftete oder der vorläufig Festgenommene angetroffen wurde oder deren er sich unmittelbar zuvor entledigt hat. 2.4. In einem Körperdurchsuchungsprotokoll (vgl. § 104) ist das Ergebnis einer solchen Durchsuchung festzuhalten und aufgefundenes Beweismaterial anzuführen. Durchführung der Beschlagnahme und Durchsuchung § HO (1) Die Durchführung der Beschlagnahme und Durchsuchung ist Aufgabe der Untersuchungsorgane. Diese sind verpflichtet, dem Betroffenen die Verfügung oder den Beschluß, durch den die Beschlagnahme oder Durchsuchung angeordnet wird, vorzuweisen. Ist die Durchsuchung zur Ergreifung einer auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten verdächtigen Person oder zur sofortigen Feststellung oder Sicherung von Spuren oder Beweisen, deren Verlust ansonsten zu befürchten ist, erforderlich, kann die Anordnung nachträglich vorgewiesen werden. In den Fällen einer Durchsuchung nach § 108 Absatz 4 ist darüber hinaus der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzugeben. (2) Die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, alle zur Sicherung der Beschlagnahme erforderlichen Maßnahmen zu treffen und ein Protokoll mit einem Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aufzunehmen. Dem Betroffenen ist ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände zu geben, sofern dadurch der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Belehrung über die Rechte als Beschuldigter ist dem auch in sachlicher Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären.

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