Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 148

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 148 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 148); §108 Ermittlungsverfahren 148 Gegenstände unterliegen i. d. R. (vgl. § 98 Abs. 1 Ziff. 2-5, § 118 Abs. 2 Variante 1 und 3 ZPO; § 48 Abs. 1 der 1. DB zur StPO) nicht der Vermögensbeschlagnahme. Steht Vermögen des Beschuldigten oder des Angeklagten in gemeinschaftlichem Eigentum mit anderen Personen (z. B. bei gemeinschaftlichem ehelichem Vermögen [vgl. § 13, § 16 Abs. I FGB], bei Miteigentum an Grundstücken [vgl. § 34 ZGB]), erstreckt sich die Beschlagnahme auf das Gesamtvermögen. Inwieweit gemeinschaftliches Eigentum vorliegt und in welcher Höhe dem Beschuldigten oder dem Angeklagten ein Anteil daran zusteht, kann erst nach der Beschlagnahme oder bei Vollstreckung der Vermögenseinziehung geprüft werden (vgl. OG NJ, 1972/17, S.522). Schulden sind nicht Bestandteil, sondern Lasten des Vermögens und unterliegen nicht der Beschlagnahme. Die durch die Straftat erlangten Gegenstände gehören nicht zum Vermögen und sind nach Ziff. 1 zu beschlagnahmen (vgl. OG-Urteil vom 29. 7. 1982 - 2 OSB 10/83). 2.1. Die Durchsuchung ist eine auf das Auffinden und Ergreifen von Personen oder das Auffinden von Beweismitteln (vgl. Anm. 1.1. zu § 24) gerichtete Maßnahme. Die Suche nach Personen geschieht zum Zwecke ihrer Festnahme oder Verhaftung. Außerhalb eines Strafverfahrens sind Durchsuchungen zum Zwecke der Wiederergreifung aus staatlichem Gewahrsam Entwichener, zur Ermittlung vermißter Personen oder zur Auffindung einer Leiche nach §§ 13 ff. VP-Gesetz sowie zur Kontrolle des Warenverkehrs nach § 5 Zollgesetz möglich. 2.2. Der Durchsuchung als Verdächtige unterliegen Personen, die als Beschuldigte oder Angeklagte (vgl. Anm. 4. zu § 15) in dem begründeten Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. 2.3. Die Durchsuchung der Person (körperliche Durchsuchung) ist zulässig, um Gegenstände, die am Körper, in der am Körper getragenen Kleidung oder in Prothesen verborgen sind, aufzufinden. Die Durchsuchung nach Gegenständen, die im Körper-inneren verborgen sind, richtet sich nach den Regeln der körperlichen Untersuchung (vgl. Anm. 1. zu §44). 2.4. Die Wohnung des Beschuldigten oder des Angeklagten ist die ihm zum ständigen Aufenthalt dienende Räumlichkeit oder der dazu dienende Komplex von Räumen einschließlich Nebenräume und Nebengelasse (z. B. Keller, Boden, Treppenflur, Veranda). Die Durchsuchung ist auch zulässig, wenn er nicht Inhaber der Wohnung ist, sie aber tatsächlich nutzt oder Mitinhaber ist (z. B. als nicht im Mietvertrag erscheinender Lebenskamerad des Wohnungsinhabers oder eigenmächtiger Nutzer ohne gültigen Mietvertrag). 2.5. Andere Räume sind zu Aufenthalts- oder ähnlichen Zwecken bestimmte Räumlichkeiten (z. B. Hotelzimmer, Internatsräume, Lauben, Zelte, Kajüten, Arbeitsräume, Lagerräume, Garagen oder Stallungen). Zur Durchsuchung von Dienst-, Arbeits- und anderen Räumen, die Betrieben, Einrichtungen, Organisationen oder staatlichen Organen gehören, vgl. Anm. 1.2. zu § 109. 2.6. Grundstücke sind im Grundbuch eingetragene bebaute oder unbebaute Bodenflächen, die zumeist durch Zäune, Hecken, Mauern oder in anderer Weise umfriedet sind. Grundstücke sind auch Gebäude, an denen unabhängig vom Eigentum am Boden ein selbständiges Eigentum besteht (vgl. § 295 Abs. 2, § 288 Abs. 4, §292 Abs. 2 ZGB); ebenso Miteigentumsanteile an Grund und Boden oder an Gebäuden (vgl. §34 ZGB). 2.7. Von anderen Personen mitbewohnte oder mitgenutzte Räume oder Grundstücke (z. B. von Familienangehörigen oder von Mitinhabern von Zimmern in Wohnheimen oder Internaten) unterliegen ebenfalls der Durchsuchung. Sind Räumlichkeiten zu durchsuchen, die von nicht zur Familie des Beschuldigten oder des Angeklagten gehörenden Personen allein bewohnt werden, bedarf es einer speziellen Durchsuchungsanordnung. Durchsuchungen von freiem Gelände oder von Objekten, die jedermann jederzeit frei zugänglich sind (z. B. von Bahnhofshallen, Wartesälen, öffentlichen Verkehrsmitteln), unterliegen nicht den Vorschriften der StPO, da sie keine Wohn- und Hausrechte beeinträchtigen. 2.8. Zugehörige Sachen (Sachdurchsuchung) sind solche, die im Eigentum des Beschuldigten oder des Angeklagten stehen oder die er in Gewahrsam hat. Es können Gegenstände sein, mit denen er angetroffen wird (z. B. Aktentasche, Koffer, Rucksack, Transportmittel), oder solche, die er außerhalb seiner Räumlichkeiten abgestellt hat oder verwahrt (z. B. Pkw am Straßenrand, in Depositen- oder Postschließfächern oder bei der Gepäckaufbewahrung deponierte Sachen).;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 148 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 148) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 148 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 148)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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