Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 102

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 102 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 102); Allgemeine Bestimmungen für Ermittlungs- und gerichtliches Verfahren 102 im Strafbefehlsverfahren tätig, so steht ihm eine Gebühr von 50 M bis 400 M zu (vgl. § 11 Abs. 2 RAGO). Die Gebühren entstehen in jeder Instanz und bei der Verteidigung mehrerer Angeklagter für jeden gesondert (vgl. § 11 Abs.4 RAGO). Die Erstattung aus dem Staatshaushalt ist vom Rechtsanwalt bei Gericht zu beantragen (vgl. §7 JKO). Der Beschluß über den Antrag ist dem Verurteilten zuzustellen. 2. Der Rückgriff gegen den Angeklagten setzt voraus, daß dieser gern. § 362 Abs. 1 zu den Auslagen verurteilt ist. Die Kosten eines bestellten Verteidigers gehören zu den Auslagen des Staatshaushaltes (vgl. §362 Abs. 3). Die Geltendmachung gegen den Verurteilten richtet sich nach den Vorschriften der JKO, der RV/MdJ Nr. 25/75 und der Anl. zu Ziff. 1.1. dieser RV. §68 Beistände Der gesetzliche Vertreter eines volljährigen Angeklagten ist nach Zustellung der Anklageschrift auf sein Verlangen als Beistand zuzulassen und zu hören. Zeit und Ort der Hauptverhandlung sind ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der gesetzliche Vertreter eines volljährigen Angeklagten (z. B. sein Vormund) kann in Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Angeklagten im Strafverfahren als Beistand tätig werden.'Die Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters als Beistand bedarf der Zulassung durch das Gericht. Der gesetzliche Vertreter wird auf seinen Antrag hin spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung durch Gerichtsbeschluß zugelassen. Eine Zulassung ist nur ausgeschlossen, wenn der Verdacht besteht, daß er strafrechtlich relevante Handlungen des Angeklagten gefördert hat oder in diese direkt verwickelt war. Der Beistand hat den Angeklagten bei der Wahrnehmung seiner Rechte (vgl. §61) zu unterstützen. In der Hauptverhandlung ist er zu hören, kann Beweisanträge und Fragen (vgl. § 229) stellen und zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten und zu auszusprechenden Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Stellung nehmen. Als gesetzlicher Vertreter des Angeklagten hat der Beistand das Recht, innerhalb der für den Angeklagten geltenden Fristen selbständig Rechtsmittel einzulegen (vgl. § 284 Abs. 2). Der Beistand ersetzt keinen Verteidiger. Wählt der Beschuldigte oder der Angeklagte einen Verteidiger oder wird für ihn einer bestellt, ist der gesetzliche Vertreter dennoch als Beistand zuzulassen (vgl. auch § 62 Abs. 2). Zusätzliche Literatur L. Franz, „Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Hauptverhandlung“, NJ, 1984/11, S.467. G. Gysi, „Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Hauptverhandlung“, NJ, 1985/2, S. 77. G. Gysi, „Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und Unterstützung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“, NJ, 1985/10, S.416. H. Luther/F.Wolff, „Das Recht auf Verteidigung im Strafverfahren“, Staat und Recht, 1978/2, S. 149. F. Mühlberger, „Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung“, NJ, 1973/21, S.634. G. Pein, „Die Verteidigung in der Hauptverhandlung erster Instanz“, NJ, 1970/2, S. 50. G. Pein, „Zur Tätigkeit des Verteidigers im sozialistischen Strafverfahren“, NJ, 1972/17, S.508; 1972/21, S. 658. H. Pompoes/R. Schindler, „Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung“, NJ, 1971/22, S.671. M. Strogowitsch, „Die Ethik der gerichtlichen Verteidigung im Strafverfahren“, NJ, 1977/7, S. 208. F. Wolff, „Stellung, Aufgaben und Verantwortung des Verteidigers im Strafverfahren“, NJ, 1979/9, S. 400. F. Wolff, Vertrauensvoll zum Rechtsanwalt, Berlin 1982.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität. Zu einigen wesentliehen Aufgaben und Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben.

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