Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 62

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 62 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 62); § 35, 36 Allgemeine Bestimmungen für Ermittlungs- und gerichtliches Verfahren 62 oder vom U-Organ vernommen werden, erhalten, soweit sie nicht durch das vernehmende Organ entschädigt werden (die Entschädigungs-AO wird im Ermittlungsverfahren entsprechend angewandt), für die Zeit der Freistellung vom Betrieb einen Ausgleich in Höhe ihres Tariflohnes (vgl. § 184 Abs. 1 letzter Satz AGB). 4. Anspruchsfrist und Beschwerde: Die Ansprüche des Zeugen müssen innerhalb eines Monats geltend gemacht worden sein (vgl. § 18 Entschädigungs- AO). Die Frist beginnt mit der Entlassung des Zeugen (vgl. § 234) zu laufen. Gegen die gerichtliche Entscheidung über die Entschädigung kann der Zeuge innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden beim Kostenbearbeiter des Gerichts Beschwerde einlegen (vgl. § 19 Entschädigungs-AO). Gegen die Entscheidung des Staatsanwalts ist die Beschwerde an den übergeordneten Staatsanwalt, gegen die Entscheidung des U-Organs die an den zuständigen Staatsanwalt (vgl. §91) zulässig. §35 Aussagen sachverständiger Zeugen Die Vorschriften über den Zeugenbeweis finden auch Anwendung auf die Vernehmung von Zeugen, die auf Grund spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage sind, sich sachkundig zu ihren Wahrnehmungen zu äußern. I. Sachverständige Zeugen sind Zeugen, die über ein persönlich wahrgenommenes Geschehen (vgl. Anm. 1. zu § 25 auf Grund ihrer speziellen, meist beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten mit Sachkenntnis aussagen können. Im Unterschied zum Sachverständigen, der ein Geschehen, dessen Zeuge er nicht war, im nachhinein zu beurteilen hat (vgl. § 38), verbindet der sachverständige Zeuge seine Wahrnehmungen mit der ihm eigenen Sachkunde (z. B. ein Arzt über den von ihm betreuten Patienten, ein Ingenieur im Zusammenhang mit seiner Tätig- keit zu bestimmten technologischen Vorgängen, ein Amateurfunker über eine von ihm aufgenommene Nachricht). 2. Die Stellung von sachverständigen Zeugen ist die von Zeugen (vgl. §§ 25-34). Ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten sind vor der Vernehmung zur Sache zu prüfen. Die Ausschließungsgründe des §39 Abs. 4 treffen auf den sachverständigen Zeugen nicht zu. Aussagen von Vertretern der Kollektive §36 Der Vertreter des Kollektivs hat dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Straftat, ihren Folgen, ihren Ursachen und Bedingungen, zur Persönlichkeit des Angeklagten und zu dessen Erziehung und Selbsterziehung darzulegen. Der Vertreter des Kollektivs hat zu erläutern, von welchen Umständen das Kollektiv bei seiner Beratung und der Bildung seiner Auffassung ausgegangen ist. 1. Vertreter der Kollektive (vgl. Anm. 2. zu § 53) sind keine Zeugen. Ihre Aussagen sind jedoch Beweismittel (vgl. Anm. 1.1. zu § 24), wenn darin Tatsachen mitgeteilt werden (vgl. Anm. 2. zu § 24). Sie legen die Auffassung des Kollektivs, das sie beauftragt hat, in der gerichtlichen Hauptverhandlung dar (vgl. § 227). Der Staatsanwalt und die U-Organe haben darauf Einfluß zu nehmen, daß das Kollektiv wäh- rend des Ermittlungsverfahrens berät und daß die Ergebnisse der Beratung sowie die Beauftragung des Vertreters protokolliert werden (vgl. Anm. 3.2. zu § 102). Das Protokoll kann ein Mitarbeiter des U-Organs, der Staatsanwalt oder das Kollektiv selbst aufnehmen. Der Kollektivvertreter wird im Ermittlungsverfahren nicht vernommen.;
Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 62 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 62) Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 62 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 62)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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