Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 414

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 414 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 414); §358 Verwirklichung der Maßnahmen 414 hörung des Verurteilten gleichfalls ohne mündliche Verhandlung (vgl. § 37 Abs.3 der l.DB zur StPO; § 8 Ausländergesetz). Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, daß der Verurteilte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen wird, kann das Gericht seine Vorführung anordnen (vgl. §48, §203 Abs. 1). ln diesen Fällen kann es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. §§ 122, 123) auch Haftbefehl erlassen (vgl. § 124 Abs. 1). Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis zur Rechtskraft einer Widerrufsentscheidung anwendbar, wenn die Anwesenheit des Verur teilten nach Durchführung der Widerrufsverhandlung (z. B. zur Bekanntmachung eines in seiner Abwesenheit erlassenen’ Widerrufsbeschlusses) erforderlich ist oder wenn sich der Verurteilte der Verwirklichung der Freiheitsstrafe zu entziehen versucht (vgl. Ziff. III.2. des PrBOG vom 20. 10. 1977; LI des MdJ Nr. 20/85 S. 18). 3.2. Von der Entscheidung unmittelbar Betroffene sind in erster Linie der Verurteilte und der Antragsteller. Erforderlichenfalls sind zu der mündlichen Verhandlung auch der für die erzieherische Einwirkung zuständige Leiter, ein Vertreter des Kollektivs, der Betreuer, der Bürge und Zeugen, ggf. auch Sachverständige, zu laden. Ferner kann das Gericht staatliche, betriebliche oder gesellschaftliche Leitungen oder Bürger aus dem Arbeits- oder sonstigen Lebensbereich des Verurteilten auffordern, an der Verhandlung teilzunehmen (vgl. § 209 Abs. 2). 3.3. Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist dem Betroffenen und dem Staatsanwalt in den für die Hauptverhandlung erster Instanz vorgesehenen prozessualen Formen zu geben (z. B. durch Stellung und Begründung von Anträgen, Abgabe von Erklärungen, das Schlußwort, Erwiderung und in bezug auf den Verurteilten auch das letzte Wort). 3.4. Der Betroffene ist unbekannten Aufenthalts, wenn sein Aufenthaltsort dem Gericht nicht bekannt und trotz Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, um die der Staatsanwalt erforderlichenfalls zu ersuchen ist (vgl. § 138 Abs. 2), nicht feststellbar ist. Die Nichtzustellbarkeit der Ladung genügt zur Feststellung des unbekannten Aufenthalts nicht. 3.5. Auch in Abwesenheit des Betroffenen hat das Gericht den Sachverhalt aufzuklären und die sich daraus ergebende Entscheidung zu treffen. Ist dies nicht möglich, ist das Verfahren vorläufig einzustellen (vgl. §247 Ziff. 1). 3.6. Entsprechend geltende Vorschriften über die Durchführung der Hauptverhandlung erster Instanz sind hier der 5.Abschn. des 4. Kap. sowie allgemeine Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren (vgl. 4. Kap., 1. und 3. Abschn.) und über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 199 210). Nicht entsprechend anwendbar sind die speziell auf das Urteilsverfahren ausgerichteten Vorschriften (ins-bes. die §§ 236, 237, 241-244, 250, 255). 3.7. Die Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung richtet sich nach den für das gerichtliche Beweisverfahren geltenden allgemeinen Bestimmungen (vgl. insbes. §§ 8, 10, 22-51, 222-234). Das Gericht kann alle zulässigen Beweismittel (vgl. § 24) nutzen und für die Entscheidungsfindung verwerten. §358 Das Gericht kann in den Fällen der §§ 344 Absätze 1 bis 3, 350a Absätze 1 bis 3 die Verhandlung und Entscheidung über den Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug mit einer gegen den Verurteilten anhängigen neuen Strafsache verbinden. Die Verbindung ist unbeschadet der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zulässig. Über den Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug ist in dem in der neuen Strafsache ergehenden Urteil zu entscheiden. 1. Die Verbindung der Verhandlung und Entscheidung ist beim obligatorischen und fakultativen Widerruf sowie beim Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit zulässig. Sie ist durch Beschluß auszusprechen. 2. Die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (vgl. §§ 169 175) stehen der Verbindung nicht entgegen, weil sich bereits ein anderes Gericht gleicher Ordnung mit dem Verurteilten wegen einer neuen Straftat, die dieser in der Bewährungszeit begangen;
Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 414 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 414) Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 414 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 414)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei , wie Informations- und Wirtschaftspolitik; die Sicherung der Staatsgrenzen, bestehende Reisebeschränkungen in das nichtsozialistische Ausland sowie die Abgrenzungspolitik zur BRD.

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