Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 268

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 268 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 268); §222 Gerichtliches Verfahren 268 §222 Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme (1) Das Gericht ist verpflichtet, als Grundlage seiner Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten, die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen festzustellen. (2) Diesen Aufgaben dient die Vernehmung des Angeklagten zur Person und zur Sache, die darauf folgende weitere Erhebung und Überprüfung der Beweise sowie die Besichtigung von Orten und Gegenständen. (3) Die in der Beweisaufnahme zu treffenden Feststellungen bilden die alleinige Grundlage für das Urteil. 1.1. Gerichtliche Beweisführungspflicht: ln der Beweisaufnahme, dem Kernstück der Hauptverhandlung, sind die hauptsächlich in den §§8-11 und §§22-51 enthaltenen Bestimmungen über die allseitige und unvoreingenommene Feststellung der Wahrheit und die Beweisführung durchzusetzen. Das Gericht stellt fest, ob und in welchem Umfang die in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß erhobene Beschuldigung zu Recht besteht. Die Beweisaufnahme hat sich auf alle zur Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit notwendigen Tatsachen in be- und entlastender Hinsicht (vgl. Anm .4. zu §22) zu erstrecken (vgl. Ziff. III.1. der PIROG vom 16. 3. 1978). Dieser Grundsatz steht im Zusammenhang mit der Forderung, das Strafverfahren konzentriert und beschleunigt durchzuführen (vgl. OG NJ, 1971/1, S.25; OGSt, Bd. 14, S. 124). Zu den zulässigen Beweismitteln vgl. Anmerkungen zu § 24. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung (vgl. Anm. 1.2. zu § 23) erfordert insbes., daß dem Angeklagten in der Beweisaufnahme die ihm zur Last gelegte schuldhafte Begehung einer Straftat zweifelsfrei nachzuweisen ist (vgl. OG NJ, 1978/4, S. 185; OGSt, Bd. 8, S. 430). Zur Notwendigkeit, nochmals in die Beweisaufnahme einzutreten, wenn sich neue beweiserhebliche Tatsachen ergeben, vgl. Anm. 1.4. zu § 238. 1.2. Zum Umfang der für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit notwendigen Feststellungen vgl. Anm. 1.1. und 2.1. 2.6. zu § 101. Die Pflicht, die in Abs. 1 bezeichneten Tatsachen allseitig und unvoreingenommen festzustellen, entspricht dem Grundsatz der Präsumtion der Unschuld gern. §6 Abs. 2 (vgl. OG NJ, 1975/17, S. 517; OGSt, Bd. 16, S. 78). 1.3. Zur Allseitigkeit der Feststellungen vgl. Anm. 1.1. zu § 2. 1.4. Zur Unvoreingenommenheit des Gerichts vgl. Anm. 1.4. zu § 8. 1.5. Das Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme umfaßt die Pflicht des erkennenden Gerichts, - Angeklagte (vgl. Anm. 4. zu § 15), Zeugen (vgl. Anm. 1. zu §25) und Kollektivvertreter (vgl. Anm. I. zu §36) in Anwesenheit der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligten mündlich in der Hauptverhandlung zu vernehmen; - schriftlich vorliegende Sachverständigengutachten (vgl. Anm. 1. zu §38) zu verlesen und zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen oder den Sachverständigen aufzufordern, sein Gutachten in der Hauptverhandlung vorzutragen (vgl. Anm. 1.1. zu §228); - Beweisgegenstände (vgl. Anm. 1. zu § 49) in der Hauptverhandlung vorzulegen und Aufzeichnungen (vgl. Anm. 2.1.-2.3. zu §49) den Verfahrensbeteiligten im erforderlichen Umfang zur Kenntnis zu bringen (vgl. Anmerkungen zu §51); - Aussagen von Zeugen nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen (vgl. Anm. 1.2. 1.4., 2. und 3. zu § 225) durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung zu ersetzen (vgl. Ziff. 1.3. der PIROG vom 16.3.1978); - von mehreren übereinstimmenden Beweismitteln, die sich auf dieselbe Tatsache beziehen, möglichst dasjenige Beweismittel auszuwählen, das der zu beweisenden Tatsache am nächsten steht (vgl. Anm. 1.2. zu §24); zur Ladung der Zeugen, deren Aussagen den höchsten Informationsgehalt haben, vgl. Anm. 1.1. zu §202. Bezie-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.

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