Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 23

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 23 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 23); 23 Grundsatzbestimmungen Bürger. Der Zeitfaktor ist mitentscheidend für die Wirksamkeit des Strafverfahrens, weil die schnellstmögliche Aufklärung der Straftaten im Interesse des Schutzes der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Bürger liegt und die Aufklärung einfacher ist, wenn sie der Tatbegehung unmittelbar folgt. 1.4. Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird ein Straftäter durch das Gericht. Gerichte sind nach dem GVG, der MGO und dem GGG die KG (MG), die BG (MOG) und das OG (staatliche Gerichte) sowie die Konfliktkommissionen und die Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichte - vgl. § 12). 2.1. Mit dem Strafverfahren ist Sorge zu tragen, daß die genannten Leiter, Vorstände und Leitungen ihrer Pflicht zur Bekämpfung und Verhütung von Straftaten nachkommen (vgl. Art. 90 Abs. 2 Verfassung; Art. 3, §26 StGB; § 18 Abs. 2 StPO). Dies geschieht durch die Organe der Strafrechtspflege mit der Aufklärung der Straftaten und ihrer Ursachen und Bedingungen, durch die Information über im Strafverfahren getroffene Feststellungen und die im § 19 vorgesehenen Maßnahmen. 2.2. Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten ist Pflicht des Leiters bzw. der Leitung im jeweiligen Arbeits- und Lebensbereich, denn der Kampf gegen Straftaten und für ihre Verhütung ist Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger (vgl; Art. 90 Abs. 2 Verfassung). 3. Das Strafverfahren trägt dazu bei, durch Prüfung, Feststellung und Realisierung der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Gewährleistung der Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten die gesamtgesellschaftlichen Schutz-, Gestaltungs- und Entwicklungsaufgaben zu lösen. / §3 Verpflichtung zur Wahrung verfassungsmäßiger Grundrechte der Bürger Das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die Grundrechte und die Würde der Bürger zu achten und das Recht des Beschuldigten oder des Angeklagten auf Verteidigung zu gewährleisten. Jeder Richter, jeder Staatsanwalt und jeder Mitarbeiter eines Untersuchungsorgans ist im Rahmen seiner Verantwortung verpflichtet, die gesetzlichen Voraussetzungen der im Strafverfahren erforderlich werdenden Beschränkungen der Freiheit, des Eigentums, der Unverletzlichkeit der Wohnung und anderer Räumlichkeiten sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses und ihre Notwen- digkeit für die Durchführung des Strafverfahrens 1. Die Grundrechte der Bürger sind in der Verfassung (vgl. Art. 19-40) im Einklang mit dem Völkerrecht (vgl. insbes. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 [Völkerrecht. Dokumente, Teil 1; 1883 1949, Berlin 1980, S.224], die Internationale Konvention über zivile und politi-' sehe Rechte vom 16.12.1966 [GBl.II 1974 Nr.6 S.67] und die Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16.12.1966 [GBl. II 1974 Nr. 7 S. 110]) geregelte Rechte, die in ihrer Gesamtheit und in ihrer Einheit mit den Grundpflichten die Rechtsstellung der Bürger in Gesellschaft und Staat bestimmen. Die umfassenden Rechte der Bürger der DDR gründen sich auf die politische Macht der Arbeiterklasse und auf das jederzeit zu prüfen. sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Sie ermöglichen und fördern auf der Grundlage der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Ausgehend von den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und den materiellen Möglichkeiten, orientieren die Grundrechte die Bürger auf gesellschaftlich notwendiges Handeln. Sie sind in der sozialistischen Gesellschaft umfassend garantiert. Die Grundrechte sind gleichzeitig Quellen subjektiver Rechte der Bürger (vgl. Poppe/Beil, NJ, 1979/5, Beil.). 2. Der Gewährleistung der Grundrechte und der Würde der Bürger dienen auch die Regelungen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts; aus die-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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