Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 20

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 20 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 20); §1 Grundsatzbestimmungen 20 Verteidiger, Vertreter der Kollektive, Zeugen, sachverständige Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Protokollführer sowie in Strafverfahren gegen Jugendliche deren Erziehungsberechtigte, Beistände und die Organe der Jugendhilfe) zur Prüfung, Feststellung und Realisierung der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zur Überwindung der dabei festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten 1.2. Gerechte Anwendung des sozialistischen Strafrechts ist die Gesamtaufgabenstellung für das Strafverfahren. Das Strafrecht bestimmt den Gegenstand des Strafverfahrens. Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des Strafrechts. Das Strafrecht regelt in Übereinstimmung mit Art. 99 Verfassung, welche Handlungen als Straftaten verfolgt werden, unter welchen Voraussetzungen strafrechtliche Verantwortlichkeit eintritt und welche Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit anwendbar sind. Die im l.Kap. des Allgemeinen Teils des StGB geregelten Grundsätze des Strafrechts sind daher zugleich für das Strafverfahrensrecht und dessen Anwendung richtungweisend. Das Strafrecht gibt die grundlegende Orientierung für das Strafverfahren und für die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. 1.3. Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers ist eine Grundbedingung für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die Bekämpfung der Kriminalität und die Anstrengungen zu ihrer Vorbeugung sind untrennbarer Bestandteil des Schutzes der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers, denn Straftaten hemmen die sozialistische Entwicklung und die weitere Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes. Die Gewährleistung des Schutzes nach innen und außen liegt im übereinstimmenden Interesse der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen der DDR. Das Strafverfahren dient der Überwindung der in den Straftaten der allgemeinen Kriminalität hervortretenden Konflikte und zugleich der entschiedenen Zurückweisung aller konterrevolutionären Verbrechen. Überzeugung und Zwang kennzeichnen das sozialistische Strafverfahren, wobei entsprechend der Differenziertheit und unterschiedlichen Schwere der Kriminalität der Zwang bei Verbrechen eine größere Rolle spielt als bei Vergehen. In jedem Verfahren aber ist die Einheit von Zwang und Überzeugung, Schutz und Erziehung durchzusetzen. 1.4. Jeden Schuldigen, aber keinen Unschuldigen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen setzt voraus, daß die Schuld zweifelsfrei festgestellt wird (vgl. Art.99 Abs.2 Verfassung; Art.4 StGB) und alle Garantien zur Vermeidung der Verurteilung eines Unschuldigen (vgl. Art. 99 Verfassung; Art. 4 StGB; §§ 3, 5 8 StPO) gewährleistet werden. In dem Maße, wie es gelingt, jeden, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat, zur Verantwortung zu ziehen, desto wirksamer ist der Kampf gegen die Kriminalität. Der Verdacht einer Straftat ist Ausgangspunkt und Grundlage der gesamten strafprozessualen Tätigkeit von der Prüfung der Anzeige (vgl. §§92 ff.) bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung (vgl. §§240ff.). Nur die Gerichte (staatliche und gesellschaftliche) dürfen die strafrechtliche Verantwortlichkeit rechtsverbindlich feststellen (vgl. Art. 4 StGB). Erweist sich der Verdacht als unbegründet, ist das Verfahren einzustellen oder der Angeklagte freizusprechen. 1.5. Maßnahmen zur Durchsetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (vgl. 3. und 4. Kap. Allgemeiner Teil StGB) sind die rechtlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der im Art. 2 StGB festgelegten Ziele strafrechtlicher Verantwortlichkeit: - Strafen (Haupt- und Zusatzstrafen), Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht oder Entscheidung des Kommandeurs über nicht erheblich gesellschaftswidrige Vergehen von Militärpersonen, - Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht bei Jugendlichen. Mit den Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind spezielle Rechtsformen der gesellschaftlich-staatlichen Hilfe und Kontrolle verbunden, insbes. Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter (vgl. §§47, 48 StGB), - Bürgschaft (vgl. §§ 31, 45 StGB), Verpflichtung zur fachärztlichen Heilbehandlung (vgl. § 27 StGB). Der Durchsetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit dienen des weiteren die Maßnahmen zur Strafenverwirklichung (vgl. 8.Kap. StPO; l.DB zur StPO; StVG und WEG). Strafen i.S. des Strafrechts dürfen nur von den staatlichen Gerichten ausgesprochen werden (vgl. Art. 4 StGB). Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit dürfen nur angewandt werden, wenn die Schuld des Rechtsverletzers zweifelsfrei festgestellt ist.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung vor gesellschaftsgefährlichen Angriffen jederzeit zu gewährleisten, und die andere besteht darin, auch die be- Marx Engels Debatten über das Holzdiebstahlgesetz Werke Sand Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Eine bestimmte Anzahl Verhafteter besitzt Erfahrungen in der geheimdienstlichen Arbeit der Tätigkeit im politischen Unter grund und ist in der Konspiration geschult.

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