Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 187

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 187 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 187); 187 Verhaftung und vorläufige Festnahme §138 2.2. Beschwerde gegen Maßnahmen gern. § 136: Der ausländische Beschuldigte oder Angeklagte ohne ständigen Wohnsitz in der DDR hat das Recht der Beschwerde gegen die Ablehnung der Sicherheitsleistung, die Aufhebung der Anordnung der Sicherheitsleistung und die Einziehung der hinterlegten Vermögenswerte. 2.3. Arten der Beschwerde: Zur Beschwerde gegen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren vgl. §91. Zum Begriff des übergeordneten Staatsanwalts vgl. Anm. 1.3. zu §91. Zur Beschwerde gegen Maßnahmen des Gerichts vgl. §§ 305 ff. §138 Fahndung (1) Liegt ein Haftbefehl oder liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls vor und ist der Beschuldigte oder der Angeklagte flüchtig, kann er durch den Staatsanwalt zur Fahndung ausgeschrieben werden. Das gleiche Recht hat das Untersuchungsorgan, soweit Gefahr im Verzüge vorliegt. (2) Der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan sind berechtigt, Beschuldigte oder Angeklagte, bei denen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht gegeben sind, sowie Zeugen und Verdächtige zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben. 1.1. Fahndung ist die unter Anwendung kriminalistischer und administrativer Maßnahmen vorgenommene zielgerichtete und planmäßige Suche nach Personen und Sachen zur Aufklärung von Straftaten. Bei der Fahndung nach Personen sind zu unterscheiden: - die Fahndung nach dem Beschuldigten oder dem Angeklagten (vgl. Anm. 4. zu § 15) mit dem Ziel seiner Festnahme, - die Fahndung, um den Aufenthalt einer bestimmten Person festzustellen. Die Fahndung nach Sachen ist in der StPO nicht geregelt. Sie wird auf der Grundlage von Festlegungen des MdI durchgeführt. 1.2. Zu den Voraussetzungen eines Haftbefehls vgl. §§ 122, 123. 1.3. Flüchtig ist der Beschuldigte oder der Angeklagte, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er geflohen ist oder sich verbirgt, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. 1.4. Ausschreiben zur Fahndung ist die schriftliche Verfügung zur Einleitung einer Fahndung auf den dafür vorgesehenen Formblättern. 1.5. Ergreifung des Beschuldigten oder des Angeklagten: Nach Feststellung seines Aufenthalts ist der Beschuldigte oder der Angeklagte, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, sofort zu ergreifen und dem Gericht vorzuführen (vgl. § 126 Abs. 1 und 3). Wird der Aufenthalt eines Beschuldigten oder eines Angeklagten festgestellt, gegen den zwar kein Haftbefehl vorliegt, aber die Voraussetzungen eines solchen gegeben sind, kann er sofort vorläufig festgenommen werden (vgl. § 125 Abs. 2). 1.6. Zuständig für die Ausschreibung der Fahndung zur Festnahme eines Beschuldigten oder eines Angeklagten ist der Staatsanwalt, der die Aufsicht über die Ermittlungen des U-Organs führt. Der Staatsanwalt hat bei der Ausschreibung die Dauer der Fahndung festzulegen. 1.7. Gefahr im Verzüge ist gegeben, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß der Beschuldigte oder der Angeklagte in der Zeit bis zur Ausschreibung der Fahndung durch den Staatsanwalt erneut straffällig wird. (Vgl. auch Anm. 3.2. zu §44, Anm. 1.3. zu § 109, Anm.5. zu § 112, Anm.2.2. zu § 125.) 1.8. Die Löschung der Fahndung ist von dem ausschreibenden Organ sofort zu veranlassen, wenn die Gründe für die Ausschreibung weggefallen sind (z. B. der Haftbefehl aufgehoben worden ist). 2.1. Die Aufenthaltsermittlung ist eine Fahndungsart zur Feststellung des Aufenthalts von Beschuldigten, Angeklagten, Verdächtigen (vgl. Anm. 4. zu § 15) und Zeugen (vgl. Anm. 1. zu § 25), die zur Auf-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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