Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 165

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 165 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 165); 165 Durchsuchung und Beschlagnahme - das Sicherungsbedürfnis weggefallen ist (z. B. durch Schadenersatzleistung oder Rücknahme des Schadenersatzantrags), - die richterliche Bestätigung rechtskräftig abgelehnt wurde (vgl. § 121). In diesen Fällen hat der Staatsanwalt die Pfändungsmaßnahmen aufzuheben (vgl. § 3 Abs. 1 der 2. DB zur StPO). 4.2. Der Arrestbefehl kann geändert werden, wenn sich z. B. die Höhe des Schadenersatzanspruchs oder der erwarteten anderen Zahlungsverpflichtung verändert. Das gilt auch, wenn ein gepfändeter Geldbetrag oder eine gepfändete Forderung des Beschuldigten zur Erfüllung eines durch den Arrestbefehl gesicherten Schadenersatzanspruchs freigegeben wird (vgl. § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und 3 der 2. DB zur StPO; Ziff. 3.5. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/81). 5.1. Zum Begriff des Prozeßgerichts vgl. Anm.3. zu § 134. 5.2. Besonderheiten des gerichtlichen Arrestverfahrens: - Der Arrestbefehl, seine Aufhebung und Änderung erfordern einen Beschluß des Prozeßgerichts (vgl. §4 Abs. 1 der 2. DB zur StPO; Ziff. 2.1. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/84); gegen ihn ist die Beschwerde (vgl. §§305ff.) zulässig. Wird das Verfahren vom Einzelrichter durchgeführt, obliegen ihm diese Entscheidungen (vgl. Anm. 2. zu § 257, Anm. 3.3. zu § 270, Anm. 1.1. zu §282). Hat der Staatsanwalt die gerichtliche Entscheidung nicht beantragt, ist er vor der Beschlußfassung zu hören (vgl. § 177). - Der Arrestbefehl ist auch dem Staatsanwalt zuzustellen (vgl. § 4 Abs. 2 der 2. DB zur StPO). - Gründe zur Aufhebung des Arrestbefehls im gerichtlichen Verfahren sind die endgültige Einstellung des Verfahrens (vgl. § 189 Abs. 2 und 3, §§ 248, 249), der rechtskräftige Freispruch des Angeklagten (vgl. § 244), die rechtskräftige Abweisung des Schadenersatzantrags und der Wegfall des Sicherungsbedürfnisses (vgl. § 3 Abs. 2 der 2. DB zur StPO). Die Vollziehung des gerichtlichen Arrestbefehls sowie die Verwahrung und der Schutz der gepfändeten Vermögenswerte obliegen dem Sekretär des KG (vgl. § 5 Abs. 4 und 5 der 2. DB zur StPO; Ziff. 6.1. 6.4. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/84). Er hat, auch bei einem vom Staatsanwalt erlassenen Arrestbefehl, die Pfändungsmaßnahmen aufzuheben, wenn der Arrestbefehl im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wurde (vgl. § 3 Abs.2 der 2.DB zur StPO; Ziff. 10.2. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/84). Werden die gepfändeten Gegenstände vom Staatsanwalt verwahrt, hat der Sekretär diesen um deren Herausgabe an den Eigentümer zu ersuchen (vgl. Ziff. 10.3. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/84). 5.3. Verlust der Wirksamkeit des Arrestbefehls: Der Arrestbefehl verliert drei Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Zahlungsverpflichtung, zu deren Sicherung er erlassen wurde, seine Wirksamkeit, sofern nicht innerhalb dieses Zeitraums die Vollstreckung durchgeführt oder beantragt wird (vgL § 86 ZPO). Der Geschädigte ist über sein Antragsrecht zu belehren (vgl. § 9 Abs. 1 der 2. DB zur StPO). 5.4. Aufwendungen des Staatshaushalts im Arrestverfahren: Die durch den Erlaß und die Vollziehung des Arrestbefehls dem Staatshaushalt entstehenden Aufwendungen gehören zu den Auslagen des Staatshaushalts i. S. des § 362 Abs.3 (vgl. auch Anm. 3.3. zu §362; §7 der 2. DB zur StPO; Ziff. 9. der GRV/MdJ und OG Nr. 1/84). Der Angeklagte hat sie zu tragen, wenn ihm die Auslagen des Strafverfahrens auferlegt worden sind (vgl. §§ 362 ff.). §121 Richterliche Bestätigung Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Überwachungen und Aufnahmen des Fernmeldeverkehrs sowie Arrestbefehle bedürfen der richterlichen Bestätigung. Die Bestätigung ist innerhalb von 48 Stunden einzuholen. Zuständig für diese Entscheidung ist das Kreisgericht oder das Prozeßgericht. Wird die Bestätigung rechtskräftig abgelehnt, sind die getroffenen Maßnahmen innerhalb weiterer 24 Stunden aufzuheben.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß dieser Klassenstandpunkt keine einmalig fertig geformte Einstellung von statischer Beschaffenheit sein kann, sondern, der Dynamik der Gesetzmäßigkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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