Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 145

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 145 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 145); 145 Durchführung des Ermittlungsverfahrens §107 1.2. Zeit und Dauer der Vernehmung: Sie beginnt mit der mündlichen Vernehmung und endet mit Abschluß des Protokolls. Unterbrechungen der Vernehmung sind unter Angabe von Zeit und Dauer der Unterbrechung sowie der Gründe zu protokollieren. 1.3. Die Angaben zur persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Beschuldigten sind tatbezogen zu protokollieren. 1.4. Die Angaben zu den Vermögensverhältnissen haben z. B. auch Sparguthaben, Hypotheken, Sammlungen zu umfassen. Das Einkommen ist gesondert anzuführen. Der Wert einer Wohnungseinrichtung ist aufzunehmen, wenn er außergewöhnlich hoch ist. 1.5. Sonstige Beziehungen sind insbes. Lebens- oder Wohngemeinschaften. 1.6. Zur Aussagepflicht des Zeugen vgl. § 25. 1.7. Zum Aussageverweigerungsrecht des Zeugen vgl. §§26, 27. 1.8. Beweisanträge sind auch dann zu protokollieren, wenn ihnen nicht entsprochen wird. 1.9. Form der Protokollierung: Die Aussagen werden in der Ich-Form niedergeschrieben unter möglichster Beibehaltung der Ausdrucksweise des Beschuldigten. Das Vemehmungsprotokoll muß die Darlegungen des Vernommenen exakt wiedergeben. Angaben über Zeiten, Maße und Gewichte sind unmißverständlich niederzuschreiben. Die Informationen des Vernommenen werden in Abhängigkeit von der Sach- und Beweislage entweder als geschlossene Darstellung der Aussage des Vernommenen, in Form einer Frage-Antwort-Protokollierung oder in einer Mischform schriftlich fixiert. Die Protokollierung ist auf die Informationen über Tatsachen (vgl. Anm. 4. zu § 22) zu konzentrieren, die zum Gegenstand der Beweisführung gehören (vgl. Anm. 1. zu §22, §101). Unter Vermeidung jeglicher Weitschweifigkeit muß Wert auf eine möglichst wörtliche Wiedergabe der Aussagen gelegt werden. Fachtermini und mundartliche Redewendungen sind zu erläutern. 2. Abschluß der Vernehmung: Der Vernommene hat jede Seite des Vernehmungsprotokolls mit seinem Vor- und Familiennamen zu unterschreiben. Veränderungen, Zusätze oder Streichungen kann er mit einem Namenskürzel zeichnen. Wurde von der Vernehmung zusätzlich eine Schallaufzeichnung angefertigt, bestätigt der Vernommene die Richtigkeit der Vernehmung mittels eines Magnetstiftes direkt auf dem Magnetband. Die Richtigkeit einer Schallaufzeichnung kann vom Vernommenen auch in einem Protokollvermerk nach entsprechender Wiedergabe unterschriftlich bestätigt werden. Verzichtet der Vernommene auf die Wiedergabe, ist das im Protokoll zu vermerken. 3. Zur Bewertung eines nicht unterschriebenen Vernehmungsprotokolls vgl. Anm. 2.3. zu § 224. §107 Festnahmerecht bei Ermittlungshandlungen Personen, die eine Ermittlungshandlung des Staatsanwalts oder Untersuchungsorgans vorsätzlich stören oder sich deren Anordnungen widersetzen, können festgenommen und bis zur Beendigung der Ermittlungshandlung, jedoch nicht über den folgenden Tag hinaus, festgehalten werden. 1. Zum Begriff Ermittlungshandlungen vgl. Anm. 1 zu § 104. 2. Vorsätzliche Störungen sind insbes. tätliche Angriffe, Verwehrung des Zutritts zur Wohnung oder zu anderen Räumlichkeiten und Kontaktaufnahmen mit Personen, die der Mittäterschaft verdächtig sind. 3. Widersetzen liegt vor, wenn Anordnungen der Angehörigen des U-Organs oder des Staatsanwalts nicht befolgt werden. 4. Stört der Beschuldigte (vgl. Anm.4. zu § 15), einer seiner Angehörigen oder irgendeine andere Person vorsätzlich die Ermittlungshandlung oder widersetzen sich diese hierbei den Anordnungen der Ange- 10 Kommentar Strafprozeßrecht;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit gewährleisten. Im Zusammenhang damitlistzzu sichern, daß Entscheidungen über die Durchführung operativer Maßnahmen stets auf der Grundlage einer exakten Analyse der Sicherheitslage ilMyorgang getroffen werden.

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