Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 127

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 127 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 127); 127 Leitung des Ermittlungsverfahrens §90 Untersuchung durch andere Staatsorgane (1) Der Staatsanwalt kann die Durchführung der Untersuchung auch anderen staatlichen Organen übertragen, soweit sie in deren Arbeitsbereich fällt. , (2) Prozessuale Zwangsmaßnahmen dürfen diese Organe nur vornehmen, soweit sie dazu gesetzlich ermächtigt sind. 1.1. Andere Staatsorgane können z. B. die DVP, Abteilung Verkehrspolizei, und die Abschnittsbevollmächtigten, die ABI, der Postüberwachungsdienst, der Steuerfahndungsdienst, die Finanzrevision, die Kontrollorgane der Staatsbank der DDR sein. Durch das Übertragen der Untersuchungsbefugnis werden diese staatlichen Orgarie nicht zu U-Orga-nen (vgl. § 88) und ihnen auch nicht gleichgestellt. Sie haben eingeschränktere Befugnisse als die U-Or-gane. Die Durchführung der Untersuchung durch andere Staatsorgane ist keine Sachverständigentätigkeit (vgl. §§ 38 ff.) und ersetzt diese nicht. Der Untersuchungsgegenstand muß zum Arbeitsbereich des jeweiligen staatlichen Organs gehören (z. B. gehören Straftaten wegen Verkürzung von Steuern [vgl. § 176 StGB] zum Arbeitsbereich des Steuerfahndungsdienstes). Das Recht auf Durchführung der Untersuchung kann anderen staatlichen Organen entweder im einzelnen Ermittlungsverfahren (auch für einen Teil der einem Beschuldigten zur Last gelegten strafbaren Handlungen) vom aufsichtsführenden Staatsanwalt oder generell vom GStA für alle in deren Arbeitsbereichen auftretenden Straftaten übertragen werden. Eine generelle Übertragung erfolgte bisher an die Verkehrspolizei, die Abschnittsbevollmächtigten der DVP sowie den Steuerfahndungsdienst. Der Staatsanwalt übt die Aufsicht über alle Ermittlungshandlungen der anderen Staatsorgane aus, denen die Untersuchung übertragen wurde. 1.2. Aufgaben: Die Übertragung der Durchführung der Untersuchung verpflichtet die anderen Staatsor- gane, die Ermittlungen zur Aufklärung der Straftaten entsprechend §§ 101, 69 innerhalb ihres Arbeitsbereichs unter Beachtung der für die Durchführung von Ermittlungsverfahren geltenden Bearbeitungsfristen zu führen. Dabei haben sie die sich aus der StPO ergebenden Rechte und Pflichten. Ausgenommen davon sind das Recht auf Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (vgl. § 96), auf Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht (vgl. §97), auf Einleitung (vgl. §98) und Abschluß (vgl. §§75, 140-146) eines Ermittlungsverfahrens einschließlich der Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht (vgl. § 142). Diese Entscheidungen werden vom Staatsanwalt oder vom U-Organ getroffen. Werden bei den Ermittlungshandlungen der anderen Staatsorgane Straftaten festgestellt, die nicht in deren Arbeitsbereich fallen, kann der Staatsanwalt festlegen, daß das zuständige U-Organ die Bearbeitung des gesamten Verfahrens übernimmt oder, wenn es möglich und zweckmäßig ist, das Verfahren zu trennen ist. 2. Die Anordnung und Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (vgl. Anm.2.4. zu § 95) steht den anderen staatlichen Organen nicht zu, da sie keine U-Organe und vom Gesetz dazu nicht ermächtigt sind. Erforderliche strafprozessuale Zwangsmaßnahmen führt nach Anordnung des Staatsanwalts (vgl. § 109) das zuständige U-Organ durch. Zur Zulässigkeit anderer, nicht strafprozessualer Zwangsmaßnahmen durch Staatsorgane vgl. §§ 5, 7 Zollgesetz; §§ 13-15 VP-Gesetz. §91 Beschwerde gegen Maßnahmen der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts (1) Beschuldigte, Verteidiger, Zeugen, Sachverständige, Geschädigte und andere Personen haben das Recht, gegen jede sie betreffende Maßnahme der Untersuchungsorgane Beschwerde beim Staatsanwalt einzulegen. Zuständig für die Bearbeitung der Beschwerde ist der Staatsanwalt, der die Aufsicht über die Untersuchungen führt. Über Bi schwerden gegen Maßnahmen des Staatsanwalts entscheidet der übergeordnete Staatsanwalt.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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