Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1987, Seite 114

Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Seite 114 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 114); §79 Allgemeine Bestimmungen für Ermittlungs- und gerichtliches Verfahren 114 Abs. 3 mit dem Eingang der Anklageschrift z. B. am Dienstag, dem 3. 8., dann muß die Hauptverhandlung spätestens am Dienstag, dem 31.8. begonnen haben. 2.2. Eine nach Monaten oder Jahren bestimmte Frist endet um 24.00Uhr an dem Tag des letzten Monats, der durch seine Zahl dem Tag des Fristbeginns entspricht. Ein z. B. am 10.8. eingeleitetes Ermittlungsverfahren muQ bis zum 10.11. abschließend bearbei-, tet sein (3-Monats-Frist gern. § 103 Abs. 2). Beginnt eine 1-Monats-Frist z. B. an einem 31.8., so endet sie, da der Tag gleicher Zahl im September fehlt, bereits am 30.9. Entsprechendes gilt bei Jahresfristen. 3. Fristablauf an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Sonnabenden: Im Zusammenhang mit Schichtarbeit oder einer zentralen Regelung über die Gestaltung der Arbeitszeit zu bestimmten Feiertagen herausgearbeitete und damit arbeitsfreie Tage zählen nicht zu diesen Tagen. Eine nach Stunden bestimmte Frist läuft auch an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Sonnabenden ab (vgl. BG Karl-Marx-Stadt mit Anm. von Pompoes/Schindler, NJ, 1971/5, S. 150). Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung §79 Bei der Versäumung einer Frist ist Befreiung von den nachteiligen Folgen zu gewähren, wenn der Antragsteller durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle an der Einhaltung der Frist verhindert war. Als unabwendbarer Zufall ist auch anzusehen, wenn der Antragsteller von einer Zustellung ohne sein Verschulden keine Kenntnis erlangt hat. Dasselbe gilt, wenn keine oder eine falsche Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist. 1. Versäumung einer Frist ist die Überschreitung des Zeitpunktes, bis zu dem der Antragsteller hätte tätig werden müssen. 2. Nachteilige Folge ist der Verlust von Rechten (z. B. der Verlust des Rechtsmittelrechts) die dem Antragsteller innerhalb der Frist zustanden. 3. Antragsteller ist jeder am Verfahren Beteiligte, der eine Frist versäumt hat und die dadurch verlorenen Rechte dennoch wahrnehmen will (z. B. der Beschuldigte oder der Angeklagte, der Staatsanwalt oder der Geschädigte). Antragsteller können auch durch eine prozessuale Sicherungsmaßnahme betroffene andere Personen sein (vgl. § 305 Abs. 2). 4. Naturereignisse sind z. B. Überschwemmungen, Schneeverwehungen, Eisglätte, wenn sie für den Antragsteller ein unüberwindbares Hindernis für die Fristeinhaltung waren oder ihre Überwindung für ihn unzumutbar war. 5. Andere unabwendbare Zufälle sind insbes.: Der Antragsteller oder sein Bote wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt, ein öffentliches Verkehrsmittel hatte Verspätung oder ist ausgefallen, oder die Einhaltung der Frist war wegen Erkrankung nicht möglich; - Versäumnisse bei der Post; - Versäumnisse in der Tätigkeit des Gerichts (z. B. Unterlassen der Hausbriefkastenleerung oder Fehlen eines Hausbriefkastens, so daß Schriftsätze bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist nicht abgegeben werden können); - ein Justizangestellter verweist den Antragsteller fehlerhaft auf die Sprechzeiten beim Gericht, und dieser versäumt hierdurch die Frist, oder wegen einer versäumten oder falschen Belehrung eines Geschädigten stellt dieser nicht rechtzeitig Strafantrag (vgl. § 2 Abs.2 StGB; BG Leipzig, Urteil vom 5.3. 1971 - Kass. 3/71; BG Leipzig mit Anm. von Troch, NJ, 1981/11, S. 526). Wird einem Angeklagten im Anschluß an die Urteilsverkündung keine schriftliche Rechtsmittelbelehrung ausgehändigt oder fehlt hierüber der Nachweis im Protokoll der Hauptverhandlung, ist für die verspätete Einlegung einer Berufung Befreiung von den Folgen der Fristversäumung zu gewähren; - die Fristversäumung tritt durch eine dem Antragsteller von einem Rechtsanwalt gegebene fal-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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