Dokumentation zum Kommentar der StPO der DDR vom 12. Juni 1979-

Strafprozessrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozessordnung (StPO) 1987, Seite 499 (Strafprozessr. DDR Komm. StPO 1987, S. 499); ?499 EG zum StGB und zur StPO ?11 Rechte und Pflichten des Kapitaens bei strafbaren Handlungen an Bord (1) Bei Verdacht einer strafbaren Handlung an Bord eines Seesohiffes der Deutschen Demokratischen Republik ist der Kapitaen verpflichtet, die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu veranlassen. Er hat insbesondere die notwendigen Beweise zu sichern. Dazu kann er in Anwesenheit von zwei Schiffsoffizieren die Sachen eines Verdaechtigen durchsuchen und solche Sachen, die als Beweismittel dienen koennen, in Verwahrung nehmen. (2) Der Kapitaen kann einen Verdaechtigen in Gewahrsam nehmen, wenn a) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schliessen ist, dass sich der Verdaechtige unerlaubt von Bord entfernen will, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, oder b) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schliessen ist, dass der Verdaechtige Spuren der Straftat vernichten oder Beweismittel beiseite schaffen will, oder dass er Zeugen oder Beteiligte zu einer falschen Aussage oder dazu verleiten will, sich der Zeugenpflicht zu entziehen. Der Kapitaen hat eine vorzeitige Rueckfuehrung des in Gewahrsam Genommenen anzustreben. (3) Ueber die durchgefuehrten Massnahmen ist ein Protokoll zu fertigen, das zusammen mit einer Liste der in Verwahrung genommenen Sachen an das zustaendige Strafverfolgungsorgan zu uebergeben ist. (4) (ausser Kraft) 1.1. Zum Verdacht einer strafbaren Handlung vgl. Anm. 1.3. zu ?95 StPO. Die Pruefung, ob ein Verdacht vorliegt, obliegt dem Kapitaen. Er ist berechtigt und verpflichtet, hierbei nach straf- und strafprozessrechtlichen Grundsaetzen zu verfahren. Ist der Kapitaen an der Ausuebung dieser Rechte und Pflichten gehindert, so stehen sie seinem Vertreter zu. 1.2. Seeschiffe sind Frachtschiffe, Fahrgastschiffe, Forschungsschiffe, Ausbildungsschiffe und Schiffe der Hochseefischerei, die in der DDR beheimatet und fuer den Verkehr ausserhalb der Territorialgewaesser der DDR bestimmt sind (vgl. Praeambel und ? 1 der Seemannsordnung), ln bezug auf Schiffe der Volksmarine vgl. Kommentar zum StGB, Anm.2.-4. zu ? 265. 1.3. Die erforderlichen Sicherungsmassnahmen die-, nen der Gewaehrleistung von Ordnung und Sicherheit an Bord sowie der Feststellung und Sicherung der notwendigen Beweismittel (vgl. ? 24 StPO). Sicherungsmassnahmen sind insbes. die Durchsuchung der Sachen eines Verdaechtigen (sowohl seiner persoenlichen Sachen als auch der ihm zur Verfuegung gestellten, unabhaengig davon, wo sie sich an Bord befinden), die Inverwahrnahme von Sachen, die als Beweismittel dienen koennen, und die Inge-wahrsamnahme eines Verdaechtigen. Der Verdaechtige soll bei der Durchsuchung anwesend sein (vgl. ?46 Abs. 4 Seemaennsordnung). Umfang und Art der erforderlichen Sicherungsmassnahmen sind nach der konkreten Situation, der ueberschaubaren Tatschwere und der Persoenlichkeit des Taeters zu bestimmen. 2. Die Ingewahrsamnahme eines Verdaechtigen ist an Voraussetzungen gebunden, die den Grundsaetzen des ? 122 StPO unter Beruecksichtigung der spezifischen Bedingungen an Bord entsprechen, ohne mit der Verhaftung oder vorlaeufigen Festnahme identisch zu sein. Dem Verdaechtigen ist bekanntzugeben, aus welchem Grunde er in Gewahrsam genommen wird; ihm ist die Moeglichkeit einzuraeumen, sich dazu zu aeussern. Darueber ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Kapitaen und ggf. vom in Gewahrsam Genommenen zu unterschreiben ist. 3. Das Protokoll ueber die Durchsuchung, Inverwahrnahme und Ingewahrsamnahme eines Verdaechtigen sowie sonstige durchgefuehrte Sicherungsmassnahmen soll den Anforderungen an ein Protokoll gern. ? 104 StPO entsprechen (vgl. Anm.3. zu ? 104 StPO). Eine Kopie der Liste der in Verwahrung genommenen Sachen mit moeglichst genauer Beschreibung ist auch dem Verdaechtigen zu geben, sofern dadurch der Zweck der Sicherungsmassnahmen nicht gefaehrdet wird (vgl. ? 110 Abs. 2 StPO; ?46 Abs. 4 Seemannsordnung). 4. Abs. 4 wurde durch ?61 Abs. 2 Ziff. 3 des Luft-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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