Dokumentation zum Kommentar der StPO der DDR vom 12. Juni 1979-

Strafprozessrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozessordnung (StPO) 1987, Seite 422 (Strafprozessr. DDR Komm. StPO 1987, S. 422); ??363 Auslagen des Verfahrens 422 die, auch ohne dass diese Verfahrensbeteiligten aus dem Staatshaushalt entschaedigt werden, gern. ? 6 Abs. 2 und 3 sowie ? 9 Abs. 5 und 6 der Entschaedigungs-AO den Auslagenpflichtigen in Rechnung zu stellen sind (vgl. Ziff. 1. der Anl. zu Ziff. 1.1. der KostenVfg.); - Entschaedigungszahlungen an Jugendbeistaende (vgl. Anm. 3.8. zu ?72; Ziff. 1. der Anl. zu Ziff. 1.1. der KostenVfg.). 3.11. Fuer die Veroeffentlichung von Entscheidungen entstehen dem Staatshaushalt Aufwendungen bei oeffentlicher Zustellung (vgl. ?? 185, 264, 265, ?268 Abs. 1) und oeffentlicher Bekanntmachung des Urteils (vgl. ?50 StGB; ?268 Abs. 2 StPO; Ziff. 4. der Anl. zu Ziff. 1.1. der KostenVfg.). 3.12. Die Berechnung der Auslagen des Staatshaushalts ist auf der Grundlage der Auslagenentscheidung spaetestens zwei Wochen nach Rechtskraft vom Sekretaer des erstinstanzlichen Gerichts vorzunehmen (vgl. ?1 Abs. 3, ?2 Abs. 3, ?3 Abs. 2 JKO; Ziff. 1.2.-1.4. KostenVfg.). Zur Berichtigung der Auslagenrechnung vgl. ?3 Abs. 1 JKO; zu Einwendungen gegen die Auslagenrechnung vgl. ?4 JKO. 4.1. Notwendige Aufwendungen von Verfahrensbeteiligten sind neben Verdienstausfall und Reisekosten z. B. ggf. Uebemachtungskosten oder Verdienstausfall und Reisekosten von Begleitpersonen (vgl. ? 16 Entschaedigungs-AO), bei Sachverstaendigen evtl. Ausgaben fuer ausgewiesene Sachleistungen (vgl. ? 9 Abs.4 Entschaedigungs-AO; Ziff.4. der Anl. zur AO ueber aerztliche Begutachtungen vom 18. 12. 1973 [GBl. I 1974 Nr. 3 S. 30]). Die Entschaedigung aus dem Staatshaushalt setzt voraus, dass die Aufwendungen zur Wahrnehmung der spezifischen Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten notwendig waren. Die entsprechende Pruefung obliegt bei Angeklagten und Geschaedigten dem Vorsitzenden des erstinstanzlichen Gerichts, bei den uebrigen Verfahrensbeteiligten dem Sekretaer. Zur Berechnung des Verdienstausfalls und der Reisekosten von Verfahrensbeteiligten vgl. ??6-8, ? 11 Abs. 2 und 3, ? 12, ? 13 Abs. 1, ?? 17-19 Entschaedigungs-AO; Anm. 3. zu ? 34. 4.2. Erstattungsfaehige Kosten des gewaehlten Verteidigers des Angeklagten sind die Gebuehren und Auslagen, auf die der Verteidiger fuer seine Taetigkeit gern. ?2 Abs. 1 und 2, ??11-15, 17 RAGO Anspruch hat. Besteht der Anspruch gegenueber dem Angeklagten, gehoeren sie zu seinen notwendigen Auslagen; er kann ihre Festsetzung und Erstattung aus dem Staatshaushalt geltend machen, sofern das Gericht sie dem Staatshaushalt auferlegt hat (vgl. Anm. 1.1. zu ?364, Anm. 1.1., 2.1., 2.2. und 3.3. zu ? 366, ? 367). Das gilt auch, wenn der Verteidiger von dem gesetzlichen Vertreter des Angeklagten oder von einem Erziehungsberechtigten des jugendlichen Angeklagten beauftragt wurde. Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger gewaehlt (vgl. ? 66), sind deren Gebuehren und Auslagen erstattungsfaehig, soweit ihre Beauftragung durch den Umfang der Sache gerechtfertigt war (vgl. ? 4 Abs.3 RAGO). Die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden auf Antrag durch Beschluss des Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz festgesetzt. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist die Beschwerde zulaessig (vgl. ? 305 StPO; ? 18 Abs.2 RAGO). Zur Festsetzung der Kosten des Wahlverteidigers (vgl. ? 2 Abs. 1 und 2, ??11-15, 17 RAGO) gegenueber dem Angeklagten vgl. ? 18 Abs. 1-3 RAGO. 4.3. Erstattungsfaehige Kosten des Rechtsanwalts des Geschaedigten sind die Gebuehren und Auslagen, auf die der Rechtsanwalt fuer seine Taetigkeit gegenueber dem Auftraggeber Anspruch hat (vgl. ? 2 Abs. 1 und 3, ?? 5-7, ? 13 Abs. 3 und 4, ? 17 RAGO). Sie gehoeren zu den notwendigen Auslagen des Geschaedigten, deren Erstattung er vom Angeklagten verlangen kann, sofern sie diesem auferlegt sind (vgl. Anm. 1.8. zu ? 363). Der Geschaedigte kann die Festsetzung seiner notwendigen Auslagen beantragen. Gegen den Festsetzungsbeschluss des Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz ist die Beschwerde zulaessig (vgl. ??305 ff.). Zur Festsetzung der Kosten des Rechtsanwalts eines Geschaedigten gegenueber dem Auftraggeber vgl. ? 18 Abs. 1 RAGO. ?363 Auslagen bei Geltendmachung von Schadensersatz (1) Hat der Geschaedigte in einem Strafverfahren einen Schadensersatzantrag gestellt und wird im Verfahren ueber diesen Anspruch entschieden, sind hierfuer keine Gerichtsgebuehren zu berechnen.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche.

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