Dokumentation zum Kommentar der StPO der DDR vom 12. Juni 1979-

Strafprozessrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozessordnung (StPO) 1987, Seite 308 (Strafprozessr. DDR Komm. StPO 1987, S. 308); ??256 Gerichtliches Verfahren 308 S. 699ff.). In Verfahren vor erweiterter Oeffentlichkeit (vgl. Anra. 2. zu ?201) ist i. d. R. eine Auswertung des Verfahrens vorzunehmen (vgl. OG-Inf.3/1977 S. 6; OG-Inf. 1/1983 S. 18). 2.1. Die Massnahmen des Gerichts zur Auswertung des Verfahrens sind bereits in dem Stadium des Verfahrens vorzubereiten, in dem sich das Gericht mit der Straftat und ihren gesellschaftlichen Zusammenhaengen vertraut macht (vgl. ? 199 Abs. 1). Sie sollen bereits in die Verfahrenskonzeption aufgenommen werden (vgl. OG-Inf. 1/1983 S. 19; Anm. 1.3. zu ? 199). Zu diesen Massnahmen gehoeren die Benachrichtigung ueber die stattfindende Hauptverhandlung (vgl. ?209 Abs. 1), die Aufforderung zur Teilnahme (vgl. ? 209 Abs. 2) sowie die Gewaehrleistung der differenzierten Mitwirkung gesellschaftlicher Kraefte an der Hauptverhandlung und zur Beseitigung von Gesetzesverletzungen. Bei der Entscheidung darueber, welche Massnahmen im Einzelfall anzuwenden sind, muessen die Bedeutung, die Folgen und Auswirkungen der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, ihre sonstigen gesellschaftlichen Zusammenhaenge und die Erfordernisse der Mobilisierung der Werktaetigen zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts beruecksichtigt werden. Wichtige Hinweise fuer die differenzierte Auswahl der anzuwendenden Auswertungsmassnahmen und ihre inhaltliche Ausgestaltung kann auch die nach der Urteilsverkuendung zu fuehrende Aussprache des Gerichts mit den am Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kraeften geben (vgl. Ziff. II. 1.2. der RV/MdJ Nr. 14/75). 2.2. Zeitpunkt der Auswertung: In der Regel ist das Verfahren unverzueglich nach seiner Durchfuehrung auszuwerten. Eine Auswertung des Verfahrens vor Verkuendung der abschliessenden Entscheidung (vgl. ? 240 Abs. 2) ist unzulaessig (vgl. Schlegel, OG-Inf. 2/1979 S. 8). Wird das Verfahren ausgewertet, bevor die Entscheidung rechtskraeftig (vgl. Anm. 1.1. zu ? 14) geworden ist, muss beachtet werden, dass die gerichtliche Entscheidung moeglicherweise vom Rechtsmittelgericht abgeaendert werden kann. Der Verurteilte darf noch nicht als schuldig behandelt werden (vgl. ?6). 2.3. Informationen an gesellschaftliche Kraefte in den Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben und anderen Einrichtungen, Genossenschaften und Wohngebieten koennen schriftlich oder muendlich gegeben werden. Sie koennen sich an Kollektive oder Einzelpersonen richten. 2.4. Zu Gerichtskritik und Hinweisschreiben vgl. Anm. 1.3. 3. zu ? 19. 2.5. Beratungen mit den zustaendigen Organen, Organisationen und Kollektiven zum Zweck der Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten (vgl. Anm. 2.2. zu ? 2, Anm. 2.2. zu ? 101) beduerfen gruendlicher Vorbereitung. Das Gericht muss sich insbes. mit den gesamtgesellschaftlichen, oertlichen und betrieblichen Zusammenhaengen und den ideologischen Problemen der Sache vertraut machen (vgl. Schlegel, NJ, 1969/22, S.699ff.). 3.Informationen an den Staatsanwalt oder die Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: Die Verpflichtung des Gerichts, den Staatsanwalt und erforderlichenfalls auch die Organe der ABI zu informieren, beruht auf der ihm uebertragenen Verantwortung dafuer, wirksam darauf Einfluss zu nehmen, dass die verantwortlichen Leiter die notwendigen Massnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten tatsaechlich treffen. Verletzen diese ihre Pflicht, das Notwendige zu veranlassen, insbes. zu den gerichtlichen Hinweisen Stellung zu nehmen (vgl. auch Anm.3. zu ? 19), ist entsprechend zu informieren. Zusaetzliche Literatur K.-R. Arndt, ?Zur Formulierung des Urteilstenors in Strafsachen?, NJ, 1983/6, S.246. R. Beckert, ?Hinweise auf veraenderte Rechtslage?, NJ, 1981/8, S.371. I. Buchholz, ?Nochmals zum Gegenstand und Umfang der Beweisfuehrung im Strafverfahren?, NJ, 1977/14, S. 460. I. Buchholz/H. Schoenfeldt, ?Mitwirkung von Jugendbeistaenden im Strafverfahren?, NJ, 1984/12, S. 489. H. Duft, ?Zum Verhaeltnis von strafrechtlicher und materieller Verantwortlichkeit?, NJ, 1977/15, S.550. W. Ebeling, ?Gegenstand und Umfang der Beweisfuehrung im Strafverfahren?, NJ, 1977/10, S.293. ?Fragen und Antworten?, NJ, 1981/5, S.232. ?Fragen und Antworten?, NJ, 1981/4, S. 176. A. Hartmann/R. Schindler, ?Zur Unmittelbarkeit der gerichtlichen Beweisaufnahme im Strafverfahren erster Instanz?, NJ, 1971/12, S.354. G. Hejhal, ?Konsequente Durchsetzung von Schadenersatzanspruechen?, NJ, 1983/9, S. 377. H. Heymann/H. Pompoes/R. Schindler, ?Die For-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), 2., völlig neubearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1987, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139). Redaktionsschluß 31.3.1986.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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