Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 57

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 57 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 57); 57 Allg. Bestimmungen f. Ermittlungs- u. gerichtliches Verfahren 1 §82 (1) Durch den Antrag auf Befreiung wird die Verwirklichung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gehemmt. (2) Das Gericht kann jedoch die Verwirklichung der Entscheidung aussetzen. SIEBENTER ABSCHNITT ( Dolmetscher v - - - . I §83 Hinzuziehung eines Dolmetschers (1) Ist der Beschuldigte oder der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig und findet das Ermittlungsverfahren oder das Gerichtsverfahren nicht in seiner Muttersprache statt, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Anmerkung: Beachte hierbei die Liste der vom Minister der Justiz bestellten Dolmetscher und Übersetzer (veröffentlicht in VuM des MdJ Nr. 4/67). (2) Dem Angeklagten sind der gesamte Inhalt und Ablauf der Hauptverhandlung zu übersetzen. (3) Der Absatz 1 gilt entsprechend für Zeugen. Dem Zeugen sind die auf seine Vernehmung bezüglichen und an ihn gerichteten Fragen und Vorhaltungen zu übersetzen. (4) Die Entschädigung für Dolmetscher erfolgt nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Anmerkung: Vgl. Anm. zu § 34. §84 W ahrheitspf licht Der Dolmetscher ist über seine Pflicht zur gewissenhaften und wahrheitsgetreuen Übersetzung und über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Übersetzung zu belehren. §85 Dolmetscher für Gehörlose und Stumme Die . Vorschriften über die Hinzuziehung eines Dolmetschers gelten entsprechend, wenn’ der Beschuldigte, der Angeklagte oder der Zeuge taub oder stumm ist. ' --- ; ACHTER ABSCHNITT Ordnungsstrafe §86 In den in diesem Gesetz bestimmten Fällen können das Gericht und der Staatsanwalt zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Einhaltung;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 57 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 57) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 57 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 57)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

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