Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54); X StPO 2. Kapitel 54 (4) Diese Rechte sind ausgeschlossen, wenn die Erziehungsberechtigten an der Straftat beteiligt'sind oder das Interesse des Jugendlichen es erfordert. Uber den Ausschluß entscheidet im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt, im gerichtlichen Verfahren das Gericht. (1) Die Organe der Jugendhilfe sind entsprechend ihrer Verantwortung an dem gesamten Verfahren zu beteiligen. Sie sind zur Hauptverhandlung zu laden. (2) Die Organe der Jugendhilfe haben bereits im Ermittlungsverfahren mitzuwirken, wenn der straffällig gewordene Jugendliche bereits durch die Organe der Jugendhilfe betreut wurde oder sozial fehlentwickelt ist; in der Familiensituation des Jugendlichen im Interesse seiner weiteren Erziehung eine Veränderung herbeigeführt werden muß; Zweifel an dem Yorliegen der persönlichen Voraussetzungen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jugendlichen bestehen; die begangene Straftat eine Anklageerhebung notwendig macht. (3) Eine schriftliche Einschätzung der Entwicklung des Jugendlichen und der Erziehungsverhältnisse durch die Organe der Jugendhilfe ist ins-besondere' dann erforderlich, wenn Anklage zu erheben ist. (1) Jugendliche Beschuldigte und Angeklagte haben das Recht, sich selbst einen Verteidiger zu wählen. Der gesetzliche Vertreter des Jugend-lichen ist berechtigt, für diesen die Wahl vorzunehmen. (2) Wird kein Verteidiger gewählt, so bestellt das Gericht dem Jugendlichen einen Rechtsanwalt als Verteidiger, 1 2 1. wenn einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre; 2. wenn dem Erziehungsberechtigten die Rechte nach diesem Gesetz entzogen, sind. Es hat ferner einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu bestellen, wenn dies wegen der Persönlichkeitdes Jugendlichen oder wegen der Schwierigkeit 4er Sache geböten erscheint. (3) In den übrigen Fällen ist dem Jugendlichen durch das Gericht ein Rpjgtayi 7ii hstellen. Der Beistand hat die Rechte und Pflichten eines Verteidigers. Er hat sich rriif der bisherigen Entwicklung und den Erziehungsverhältnissen des Jugendlichen vertraut zu machen. §71 Mitwirkung der Jugendhilfe §72 auf Verteidigung in Strafverfahren gegen Jugendliche;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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