Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 443

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 443 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 443); 443 Gerichtliche Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung Garantie für die Erforschung und Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren. 5.1. Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung Für die Beweisführung spielt das Wissen, daß die sozialistische Parteilichkeit ein notwendiger Bestandteil des öbjektiven Herangehens an die Findung der Wahrheit über die Strafsache ist, eine ebenso entscheidende Rolle wie die Kenntnis darüber, daß die Beweisführung eine dialektische Einheit von praktischem Handeln und logischem Denken darstellt und daß die Achtung der Präsumtion der Unschuld unerläßliche Bedingung für die Erforschung und Feststellung der Wahrheit über das Verhalten des Angeklagten, seine Ursachen und Bedingungen und seine Persönlichkeit ist. Wissenschaftlichkeit und Beweisführung bedeutet vor allem, daß die Gerichte sachkundig, objektiv und konsequent parteilich, vom sozialistischen Klassenstandpunkt aus, an die Beweisführung und Wahrheitsfindung herangehen. Die Orientierung der Beweisführung an dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Präsumtion der Unschuld verhindert Voreingenommenheit und parteiisches Vorgehen bei der Wahrheitsfindung. Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung sind unvereinbar mit Oberflächlichkeit bei der Auswahl und Prüfung der Beweismittel. Sozialistische Parteilichkeit des Gerichts erfordert sachliche und gewissenhafte Prüfung aller be- und entlastenden Umstände und des Verteidigungsvorbringens des Angeklagten. Unzulässig ist es, Verteidigungsvorbringen des Angeklagten mit dem Begriff der Schutzbehauptung zurückzuweisen, ohne es exakt zu widerlegen. Von gegenteiligen Feststellungen darf nur ausgegangen werden, wenn das Vorbringen des Angeklagten in der Beweisaufnahme zweifelsfrei widerlegt wurde. Für die Erreichung einer höheren Qualität der Beweisführung sind folgende Hinweise zu beachten: In Vorbereitung der Hauptverhandlung haben die Gerichte bei der Klärung komplizierter Fragen mehr von der Möglichkeit von Konsultationen zur Erhöhung der Sachkunde Gebrauch zu machen. Das versetzt sie in die Lage, die Beweisaufnahme richtig vorzubereiten und durchzuführen. Durch die Konsultationen werden-die Gerichte zu sachdienlicher Fragestellung und richtiger Beurteilung von Sachverständigengutachten ebenso befähigt wie zur Organisierung einer qualifizierten Öffentlichkeit der Hauptverhandlung. Die aus den Konsultationen erworbene Sachkenntnis dient der Erhöhung der Qualität der zu treffenden Entscheidung und fördert deren Überzeugungskraft. Soweit bei den Konsultationen für den Nachweis der Wahrheit erhebliche Tatsachen festgestellt werden, dürfen sie für die Urteilsfindung nur verwendet werden, wenn sie in der Beweisaufnahme durch gesetzlich zulässige Beweismittel bestätigt werden.;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 443 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 443) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 443 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 443)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der und der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus reagieren und Fragen,.die das Leben stellt, nicht einer einfühlsamen Wertung unterzogen VgT. Mielke, Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von unterschiedlichen Lhitersuchungs Handlungen Verlauf der Bearbeitung von Brmittlungsverfahren - zu lösen. Schwerpunkt dabei die Befähigung des Einzuarbeitenden, den mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung desuchungshandlungen sowie anderer bei der Bearbeijjffaar Ermittlungsverfahren erfor- derlicher Schritte - die Erhöhung der X: fe.ßnahmen ksamkeit von Maßnahmen zur Unterstüt- zung politiech-operativer Aufgabenstellungen und Prozesse auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung.

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