Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 436

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 436 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 436); Beschluß 2/70 des Plenums des OG 436 Vorbemerkung: Im Hinblick auf die Bedeutung für die Praxis wurde nachfolgend der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts während des Produktionsstadiums in die Textausgabe aufgenommen. Eine systematische Einordnung sowie die Berücksichtigung im Inhaltsverzeichnis und im Sachregister waren deshalb nicht mehr möglich. Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß -1P1B 2/70 - vom 30. September 1970 (NJ 21/1970 Beilage 5/70) 1. Die mit dem sozialistischen Straf- und Strafprozeßrecfat gestellten Anforderungen an die gerichtliche Beweisführung Mit der sozialistischen Verfassung und dem neuen, sozialistischen Straf-und Strafprozeßrecht sind höhere Maßstäbe für die Lösung der mit der Durchführung von Strafverfahren verbundenen Aufgaben gesetzt worden. Sie zu erreichen erfordert von den Gerichten eine qualifizierte politisch-ideologische und fachliche Arbeit und eine wissenschaftlich fundierte Leitungstätigkeit. Das gilt auch für die Lösung der inhaltlichen Probleme der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung. Mit der organischen Eingliederung der Strafrechtsprechung in das komplexe System der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität ist die exakte Feststellung der Wahrheit von entscheidender Bedeutung für die Erfüllung des den Gerichten übertragenen Verfassungsauftrages. Sie ist unerläßliche Voraussetzung für die gerechte und gesetzliche Entscheidung der Gerichte über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten und damit notwendige Bedingung für die Realisierung der Aufgaben der sozialistischen Strafrechtsprechung. Die Forderung des Gesetzes in § 222 Abs. 1 StPO, nach der das Gericht verpflichtet ist, als Grundlage seiner Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und festzustellen, trägt der Funktion des sozialistischen Strafverfahrens im Rahmen der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität Rechnung. Die Tatsache, daß hierbei die Feststellung der Wahrheit über;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 436 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 436) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 436 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 436)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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