Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 239

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 239 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 239); 239 Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen 11 nahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit dem zuständigen Staatsanwalt zu übersenden. Dabei sind die in Ziff. 3.2. bis 3.4. festgelegten Grundsätze zu beachten. 3.2. Aktenaufbewahrung durch das Gericht Bei Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe als Hauptstrafe, öffentlichem Tadel, öffentlicher Bekanntmachung der Verurteilung oder Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen verbleiben die Akten so lange beim Gericht, bis diese Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit verwirklicht sind. Das gleiche gilt, wenn eine Strafaussetzung auf Bewährung (§§349, 350 Abs. 5 StPO) beschlossen wurde. Die Akten sind unter Verschluß aufzubewahren. In Ausnahmefällen können unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Bedingungen über die Zuständigkeit der Aktenaufbewahrung andere Regelungen getroffen werden. Wird bei der Verurteilung auf Bewährung der Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet, übermittelt das Gericht nach Einleitung des Vollzuges die Akten an den zuständigen Staatsanwalt. In gleicher Weise ist bei der Anordnung der Jugendhaft, bei Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe und bei Anordnung des Vollzuges der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung zu verfahren. Sind in einem Strafverfahren mehrere Verurteilte zu Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit verurteilt worden, für deren Verwirklichung sowohl das Gericht als auch die Organe des Ministeriums des Innern zuständig sind, entscheidet der Vorsitzende über den Verbleib der Akten unter Beachtung der Bedeutung der ausgesprochenen Maßnahmen und der zweckmäßigsten Verfahrensweise bei der Verwirklichung. 3.3. Verwirklichungshefte Verbleiben die Akten nicht beim Gericht, ist bei Ausspruch von Verurteilungen auf Bewährung, Auferlegung besonderer Pflichten Jugendlicher und öffentlicher Bekanntmachung für jeden Verurteilten ein „Verwirklichungsheft“ anzulegen. Es enthält eine Ausfertigung der durchzusetzenden Entscheidung sowie die durchzuführenden und durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Verwirklichung. Das „Verwirklichungsheft“ wird nach Abschluß der Verwirklichung gleichfalls an den zuständigen Staatsanwalt gesandt. Es ist Bestandteil der Hauptakte. 3.4. Aktenzeichen Verfahren über Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke nach dem Gesetz vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 273) erhalten die Bezeichnung „C“.;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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