Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 160

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 160 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 160); 2 1. DB zur StPO 160 legenheiten, zuständig, in dessen Bereich der Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug seinen Wohnsitz nimmt. (3) Die Einleitung der Verwirklichung erfolgt durch die Zustellung eines Verwirklichungsersuchens und einer Ausfertigung der nach § 47 Abs. 2 StGB getroffenen Entscheidung an das nach Abs. 2 zuständige Organ. (4) Das Gericht hat in Vorbereitung der Entscheidung nach § 47 Abs. 2 StGB mit den für die Wiedereingliederung des Strafentlassenen verantwortlichen Organen (§ 59 Abs. 1 SVWG) zusammenzuarbeiten. Auf Verlangen des Gerichts hat der zuständige örtliche Rat bereits zu diesem Zeitpunkt für den Strafentlassenen einen Arbeitsplatz nachzuweisen. §41 Hat das Gericht gemäß § 249 Abs. 1 oder 2 StGB auf staatliche Kon-troll- und Erziehungsaufsicht erkannt, ist mit dem Verwirklichungsersuchen dem für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, eine Ausfertigung des Urteils oder der Urteilsformel und ein Auszug aus den Urteilsgründen zu übersenden. Tätigkeitsverbot §42 (1) Für die Verwirklichung des Tätigkeitsverbotes (§ 53 StGB) ist das Fachorgan des Rates des Kreises verantwortlich, in dessen Bereich der Verurteilte seinen Wohnsitz hat. Es hat die Genehmigung für die Tätigkeit, die untersagt wurde, einzuziehen. (2) Es hat zu veranlassen, daß dem Verurteilten eine andere Tätigkeit nachgewiesen wird. (3) Wurde das Tätigkeitsverbot zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe ausgesprochen, hat die für die Wiedereingliederung zuständige Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises in Zusammenarbeit mit dem nach Abs. 1 zuständigen Fachorgan das Tätigkeitsverbot nach der Entlassung aus dem Strafvollzug unter Verwertung der nach § 62 SVWG übersandten Informationen zu verwirklichen. §43 Für die Verkürzung der Dauer des Tätigkeitsverbotes und bei Verstößen gegen das ausgesprochene Tätigkeitsverbot gelten §§ 32 und 33 entsprechend. Vermögenseinziehung §44 (1) Für die Verwirklichung der Vermögenseinziehung (§ 57 StGB) ist der für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständige Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, verantwortlich.;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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