Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 86

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 86 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 86); 86 Straf proze ßordnung § 188 Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter (1) Wenn dem Erscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krankheit oder Gebrechlichkeit oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse entgegenstehen, so kann das Gericht seine Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter anordnen. (2) Dasselbe gilt, wenn das Erscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist. (3) Von dem Termin sind der Staatsanwalt, der auf freiem Fuße befindliche Angeklagte und der Verteidiger zu benachrichtigen, soweit dies nicht untunlich ist; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Das Protokoll ist dem Staatsanwalt und dem Angeklagten oder seinem Verteidiger auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. DRITTER ABSCHNITT Durchführung der Hauptverhandlung 1. Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE HAUPTVERHANDLUNG § 189 Ununterbrochene Anwesenheit (1) Die Hauptverhandlung findet in ununterbrochener Anwesenheit der zur Urteilsfindung berufenen Richter und eines Protokollführers statt.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 86 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 86) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 86 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 86)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

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