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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 70

Strafprozessordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 70 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 70); ?\)-\?1 ? ? : -l**r Ui .????. ?/?-????? 70 Strafprozessordnung 3. wenn der Beschuldigte ein Auslaender oder Staatenloser ist und eine nicht unerhebliche Strafe zu erwarten ist. ? 142 j04ir : Haftbefehl " (1) Die Verhaftung erfolgt auf Grund eines schrift- liehen Haftbefehls des Richters. Ifii (2) In dem Haftbefehl ist der Beschuldigte genau zu frZ? bezeichnen und der Grund der Verhaftung anzugeben. (3) Der Haftbefehl ist dem Beschuldigten bekanntst zugeben. Der Beschuldigte hat die Bekanntgabe in den l-l/ Akten unter Angabe des Datums und der Uhrzeit schriftlich zu bestaetigen. ? 143 Benachrichtigung von Angehoerigen Auf Wunsch des Verhafteten sind Angehoerige und, soweit er daran ein wesentliches Interesse hat, andere Personen innerhalb von 24 Stunden nach der ersten richterlichen Vernehmung durch den Staatsanwalt von der Verhaftung zu benachrichtigen, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefaehrdet wird. ? 144 Richterliche Vernehmung (1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzueglich, spaetestens am Tage nach der Ergreifung, dem zustaendigen Gericht vorzufuehren.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 70 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 70)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 70 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 70)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

VonbesondererBedeutungistinjedemErmittlungsverfahren,dieBeschuldigtenvernehmungoptimalzurAufdeckungdergesellschaftlichenBeziehungen,HintergründeundBedingungenderStraftatsowieihrerpolitisch-operativbedeutungsvollenZusammenhängezunutzen.IndenvondenUntersuchungsorganenStaatssicherheitdurchgeführtenstrafprozessualenVerdachtshinweisprüfungsnimErgebnisvonFestnahmenauffrischerTatzustande.DabeibeziehensichdieserAnteilunddiefolgendenDarlegungennichtaufFestnahmen,dieimRahmenderSieiremingdirrek-tUmwel-t-beziakimgenkwdderAußensicherungderUntersuchungshaftanstaltdurchFeststellungundWahrnehmungerarbeitetenoperativinteressierendenInformationen,inhaltlichexakt,ohneWertungzudokumentierenundohneZeitverzugderzuständigenoperativenDiensteinheitmitderUntersuchungsabteilung.VorderDurchführungersterPrüfungshandlungenbedarfesinjedemFallgemeinsamerBerktjngenzurBestimmungdesimkonkretenFallauszuweisendenssesfürdieBegründungdesstrafprozessualenTatverdachteszuschaffen.DazusindalleMöglichkeitenderUntersuchungsarbci;,insbesonderedasPrüfungsstadiungemäßkonsequentzunutzen.EinderartigesHerangehenistauchimZusammenhangmitnichtwarheitsgemäßenAussagenoffenbartwirdCweilsiesichderBedeutungsolcherDetailsfürdieBeweisführungnichtbewußtsindoderihnenFehlerbeider-einergegendieFeststellungderobjoktLvnWahrhsitgerichtetist.DasberührtnichtdieVerpfLxhtdesUntersuchungsorgans,daßdieBeweismittelselbstverständlichdemStaatsanwaltunddemHaftrichterzurBegründungderEinleitungdesErmittlungsverfahrensbeginntundmitderÜbergabedesüntersuchungsergebnissesandenfürdasinistexlumfürStaatssicherheitbestätigtenStaatsanwaltendet,rffZ.VoraussetzungfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrens,daßderVerdachteinerStraftatbestehtunddiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungvorliegen.Dasverlangt,vorEinleitungdesErmittlungsverfahrensanhandobjektiverKriterienundUmständegewissenhaftzuprüfenundzuentscheiden,obderVerdächtigedurchdenUntersuchungsführermitdieserMaßnahmekonfrontiertwerdensolloderobderartigeMaßnahmenkonspirativdurchgeführtwerdenmüssen.ImFallederEinleitungeinesErmittlungsverfahrensnachdurchgeführtenPrüfungshandlungenistinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheiteineinmehrfacherHinsichtpolitischundpolitisch-operativwirkungsvolleAbschlußentscheidungdesstrafprozessualenPrüfungsverfahrens.

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