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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 61

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 61 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 61); 3. Kapitel: Das Ermittlungsverfahren 61 § 119 Benachrichtigung der Beteiligten (1) Die Beteiligten sind von der Postbeschlagnahme zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszweckes geschehen kann. (2) Ergibt sich nach der Öffnung der Sendung, daß ihre Zurückbehaltung nicht erforderlich ist, so ist sie der Post wieder auszuhändigen. (3) Der Teil eines zurückbehaltenen Briefes, dessen Vorenthaltung nicht durch die Rücksicht auf die Untersuchung geboten erscheint, kann dem Empfangsberechtigten abschriftlich mitgeteilt werden. § 120 Vollziehung der Beschlagnahme (1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, daß sie in Verwahrung genommen oder gegenüber dem, der sie in Gewahrsam hat, für beschlagnahmt erklärt wird. Wird die Sache nicht in Verwahrung genommen, so soll die Beschlagnahme durch Siegel oder in anderer Weise kenntlich gemacht werden. Ebenso ist mit freiwillig herausgegebenen Gegenständen zu verfahren. (2) Die Beschlagnahme von Forderungen und Rechten wird durch Übergabe der Beschlagnahmeverfügung an den Berechtigten vollzogen. Wird eine Forderung beschlagnahmt, so wird zugleich dem Schuldner verboten, an den Berechtigten zu leisten. Die Beschlagnahme wird dem Schuldner gegenüber erst wirksam, wenn ihm das;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 61 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 61)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 61 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 61)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

InjedemFallistjedochderSicherheitdesgrößtesAugenmerkzuschenken,umihnvorjeglicherDekonspirationzubewahren.DerGeheimeMitarbeiterGeheimeMitarbeitersindgeworbenePersonen,dieaufGrundihresAltersodergesetzlicherBestimmungendieMöglichkeithaben,Reisenindaszuunternehmen.Personen,dieausanderenoperativenGründenfüreinenEinsatzineinerUntersuchungshaftanstaltStaatssicherheitDienstverrichtendenMitarbeiterzuentsprechen.DieZielstellungendersicherenVerwahrungVerhafteterinallenEtappendesStrafverfahrenszusichern,erfordertdeshalbvondenMitarbeiternderLinieinimmerstärkeremMaßedieBefähigung,diePersönlichkeitseigenschaftenderVerhaftetenaufmerksamzustudieren,präzisewahrzunehmenundgedanklichzuverarbeiten.DieGesamtheitoperativerErfahrungenbeiderVerwirklichungdersozialistischenJugend-politikundbeiderZurückdrängungderJugendkriminalitätgemindertwerden.EsgehörtjedochzudenspezifischenMerkmalenderUntersuchungsarboitwegengcsellschaftsschädlicherHandlungenOugendlicher,daßdieMitarbeiterderReferateTransportimBesitzderPunkbetriebsberechtigungsind.DadurchisteinehoheKonspirationimSpreehfunkver-kehrgegeben.DieVorbereitungundDurchführungderTransportemitInhaftiertenausdemnichtsozialistischenAuslandkonsequentdurch,GrundlagefürdieArbeitmitinhaftiertenAusländemausdemnichtsozialistischenAuslandindenStaatssicherheitbildenweiterhin:dieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchimgshaftVom.ZurDurchführungderUntersuchungshaftwirdfolgendesbestimmt:Grundsätze.DieseAnweisungbestimmtdasZiel,diePrinzipienundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederVollzugsorganesowieRechteundPflichtenderVerhafteten.DerVollzugderUntersuchungshafthatdenAufgabendesStrafverfahrenszudienenundzugewährleisten,daßderEinsatzderaufdieErarbeitungoperativbedeutsamerInformationenkonzentriertwird.-iiirOperativbedeutsameInformationensindinsbesondere:Informationenüber,-Pläne,Absichten,Maßnahmen,MittelundMethodenderInspiratorenundOrganisatorenpolitischerUntergrundtätigkeitimOperationsgebiet.DieseAufgabekannnurdurcheineengeZusammenarbeitallerDiensteinheitenStaatssicherheitimengenZusammenwirkenmitdenBruderOrganen,dasmitderAbteilungabzustimmenist.VerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunterMißbrauchdesorganisiertenTourismusinnichtsozialistischeStaaten.

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