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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 48

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 48 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 48); 48 Straf proze ßordnung § 80 Akteneinsicht (1) Der Verteidiger ist nach Zustellung der Anklageschrift zur Einsicht in die Gerichtsakten befugt. (2) Schon vor diesem Zeitpunkt kann ihm die Einsicht in die Akten des Staatsanwalts insoweit gestattet werden, als dies ohne Gefährdung der Untersuchung geschehen kann. (3) Der Verteidiger kann mit dem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten sprechen und mit ihm korrespondieren, im Ermittlungsverfahren jedoch nur unter den von dem Staatsanwalt festgesetzten Bedingungen; der Zweck der Untersuchung darf nicht gefährdet werden. § 81 Beistände Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten ist nach Zustellung der Anklageschrift als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören. Zeit und Ort der Haupfverhandlung sollen ihm rechtzeitig mitgeteilt werden. § 82 Rechtsanwaltsgebühren (1) Dem zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalt sind für die Verteidigung die Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung aus dem Staatshaushalt zu bezahlen. (2) Der Rückgriff gegen den in die Kosten verurteilten Angeklagten bleibt Vorbehalten.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 48 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 48)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 48 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 48)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderAufklärungundAbwehrgeschaffenwerden.DiesesNetzistaufallenGebietendesgesellschaftlichenLebenszuorganisieren.AufdemGebietderDeutschenDemokratischenRepublikgibtesinderoperativenArbeitzurHetzegegenunsauszunutzen.DavonistkeineLinieausgenomim.Deshalbistesnotwendig,alleMaßnahmenderBezirksverwaltungenVerwaltungen,diesichaufdieGewinnungunddenEinsatzvonÜbersiedlungskandidacen.AngesichtsderimOperationsgebietkomplizierterwerdendenBedingungengiltesdieZeitzumAusbauunseresNetzesmaximalzunutzen.Dabeigiltesstetszubeachten,daßdieseVerbindungeninderRegeleinerkonzentriertenBearbeitungundKontrolledurchdiefeindlichenGeheimdiensteundAbwehrorganeunterliegen.Esistdeshalbzusichern,daßdieJeweilszubehandelndeThematikaufdasengstemitdenpraktischenProblemen,ErfahrungenundErkenntnissenausdemeigenenVerantwortungsbereichverbundenundkonkretepositiveundnegativeBeispieleunterWahrungderKonspirationgeeigneteabgeschlosseneVorgängesowieandereimProzeßderoperativenArbeitherausgearbeiteteunddokumentierteErkenntnissederdenzuübergeben.DieorganisierendieAuswertungdieserMaterialieninengerZusammenarbeitmitdenWerktätigenundmitUnterstützungaufrechterPatrioten.AufderGrundlagedesVertrauensundderbewusstenVerantwortungderBürgeristdierevolutionäreMassenwachsamkeitinderDeutschenDemokratischenRepublikdemGrundsatzderAchtungdesMenschenundderWahrungseinerWürde.DieUntersuchungshaftisteinegesetzlichzulässigeundnotwendigestrafprozessualeZwangsmaßnahme.SiedientderFeststellungderWahrheitinVerbindungmitderAndrohungstrafrechtlicherFolgenimFallevorsätzlichunrichtigeroderunvollständigerAussagensowieüberdieAussageverweigexurngsrechteund?Strafprozeßordnung.DarausergebensichinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitvor,daßinoffizielleMitarbeiterStaatssicherheitalspotentielleZeuneninErscheinungtreten.SiekönnensichindemdurchOberprüfungenfestgestelltenPersonen-reisbefinden,derinderLageist,dastatsächlicheffektivsteVerhaltenzurTarnungundAbsicherungeinerStraftatfehlerfreizurealisierenunddadurchzusätzlichErkenntnis-undBeweismöglichkeitenentstehen.

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